Artikel

Ordnung und Kontrolle in der Migrationspolitik

Mehr Ordnung und Kontrolle gibt es künftig in der Migrationspolitik. Mit besseren Möglichkeiten zur Rückführung, reduzierten Sozialleistungen für Asylbewerber und einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht haben wir eine realpolitische Wende in der Migrationspolitik eingeleitet.

Migration

Abschiebungen erleichtern

Das neue Rückführungsverbesserungsgesetz dient dazu, mehr und schneller abzuschieben als bisher. „Abschiebungen sind enorm aufwendig, langwierig und kompliziert. Und wir machen sie jetzt ein Stück weit weniger aufwendig, langwierig und kompliziert. Das ist die Leistung dieses Gesetzes“, sagte Stephan Thomae, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion. Damit weniger Abschiebungen scheitern und Menschen ohne Bleibeperspektive Deutschland tatsächlich verlassen, weitet das Gesetz die Betretungsrechte von Vollzugsbeamten in Gemeinschaftsunterkünften aus. Außerdem wird der Abschiebegewahrsam von zehn auf 28 Tage verlängert. Zusätzlich gibt es mehr Befugnisse, um die Identität einer Person feststellen zu können. „Wir ermöglichen die Auslesung von Handydaten bei Personen, die keine Passpapiere besitzen, um die Identität, die Herkunft, die Staatsangehörigkeit besser nachzuweisen zu können“, erklärte Thomae.

Wer falsche Dokumente zur Einreise nutzt, wird künftig in allen Fällen mit einem Einreise- oder Aufenthaltsverbot belegt. Schleuserkriminalität wird härter bestraft, Intensivtäter können einfacher abgeschoben werden. Angesichts der antisemitischen und israelfeindlichen Ausschreitungen in den vergangenen Monaten wurde außerdem vereinbart, bei Straftaten aus antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen Asylbewerber leichter ausweisen zu können. „Wir können nur hoffen, dass die Länder und Kommunen davon Gebrauch machen“, sagte Thomae. Denn nicht der Bund sei es, der abschiebt, sondern die Länder und Kommunen. Insgesamt ist das Rückführungsverbesserungsgesetz integraler Bestandteil eines umfassenden Migrationskonzepts, welches die Koalition auf den Weg gebracht hat.

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt dieser Webseite ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

Sozialleistungen als Anreiz reduzieren

Zur neuen Realpolitik gehört auch, die Anreize für irreguläre Migration abzusenken. Künftig erhalten Asylbewerber für einen längeren Zeitraum lediglich die Asylbewerberleistungen. Erst nach 36 statt bisher 18 Monaten sollen Asylbewerber die sogenannten Analogleistungen, also Bürgergeld, erhalten können. Die Vorschläge dazu gehen auf Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zurück und hatten kürzlich bereits in der Ministerpräsidentenkonferenz Unterstützung gefunden. Dadurch könnte eine Milliarde Euro eingespart werden.

Modernes Staatsangehörigkeitsrecht

Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht setzen wir einen klaren Rahmen für ein modernes Einwanderungsland. Menschen, die in den Arbeitsmarkt einwandern, sich integrieren und wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen, können künftig zügiger den deutschen Pass erhalten. Dazu ist es notwendig, den eigenen Lebensunterhalt und den der Familie ohne Sozialleistungen bestreiten zu können. Wer etwas leisten will und unsere Werte teilt, ist uns herzlich willkommen – die deutsche Staatsbürgerschaft ist dann Krönung gelungener Integration und das Signal, dass sich Fleiß auszahlt. Wer die Werte des Grundgesetzes hingegen nicht teilt, wer antisemitisch, fremdenfeindlich oder auf andere Weise menschenverachtend handelt, der darf künftig keinen deutschen Pass mehr bekommen. „Ich bin stolz darauf, dass mit diesem Gesetz endlich Schluss damit gemacht wird, dass Antisemiten und Kriegstreiber bei uns eingebürgert werden können“, sagte Dr. Ann-Veruschka Jurisch, migrationspolitische Berichterstatterin der FDP-Fraktion.

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt dieser Webseite ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

Einigung auf Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Auch auf europäischer Ebene geht es in der Migration voran. Die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament haben sich im Dezember 2023 auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems geeinigt. Ziel ist es, das Asylsystem effizienter zu gestalten, um dem wachsenden Migrationsdruck besser standhalten zu können. Sogfaktoren, Missbrauch und Sekundärmigration sollen unterbunden werden. „Europa hat die Wende in der Asylpolitik eingeleitet und damit eine historische Chance genutzt. Wir werden mehr Ordnung und Kontrolle in die Migration bringen und Grenzverfahren an den europäischen Außengrenzen durchführen“, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzender Christian Dürr. „In den vergangenen Jahrzehnten gab es für so weitreichende Schritte nie die Kraft in der EU, auch weil deutsche Vorgängerregierungen unter Führung der CDU und CSU einem Kompromiss entgegenstanden.“ Die Beschlüsse seien daher ein echter Erfolg und zeigten, dass die EU auch in angespannten Zeiten handlungsfähig ist. Im Februar 2024 haben die Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten Rechtsakte zu einheitlichen Vorschriften zu Asylanträgen, bessere Aufnahmebedingungen und einen neuen EU-Neuansiedlungsrahmen gebilligt. Im April 2024 hat das EU-Parlament hat das Asylpaket abschließend angenommen. Jetzt muss noch der Rat zustimmen.

Bezahlkarten für Asylbewerber senken Anreize für irreguläre Migration

Bargeldzahlungen an Flüchtlinge waren bislang ein Pull-Faktor für irreguläre Migration nach Deutschland. Häufig wurden Geldleistungen an Familienangehörige in den Herkunftsländern überwiesen. Damit wird künftig Schluss sein. Auf Druck der Freien Demokraten haben sich die Ministerpräsidenten beim vergangenen Bund-Länder-Treffen im November 2023 für ein bundesweites Bezahlkartensystem ausgesprochen. Im Januar haben die Länder einen konkreten Fahrplan vorgelegt und sich auf ein Vergabe-Verfahren geeinigt. Die Bezahlkarte soll noch im Laufe des Jahres 2024 bundesweit eingeführt werden. Einige Kommunen und Städte haben bereits erste Modellprojekte gestartet und dabei positive Erfahrungen gesammelt. Das Asylbewerberleistungsgesetz sei kein dauerhaftes Unterstützungs- und Finanzierungssystem, meint der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle. Bargeld dürfe nur noch in Ausnahmefällen an Asylbewerber ausgegeben werden.

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt dieser Webseite ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

Mit unserem Newsletter bleiben Sie informiert