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Das Bundesverfassungsgericht hat sich erstmals umfassend mit der Schuldenbremse befasst und mit seinem Urteil die Schuldenbremse gestärkt.
Hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der Kulturbranche nahmen am Popkultur-Event „Pop.Culture.Politics“ der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag teil. Gemeinsam mit der kulturpolitischen Sprecherin der Fraktion, Anikó Glogowski-Merten, dem forschungspolitischen Sprecher Prof. Dr. Stephan Seiter und den Abgeordneten Dr. Thorsten Lieb und Gyde Jensen diskutierten die Teilnehmer über die Entwicklungen und die Handlungsbedarfe in der Kulturwirtschaft.
Erstmals hat sich das Bundesverfassungsgericht grundlegend mit der Auslegung der Schuldenbremse befasst. Nach dem Urteil vom 15.11.2023 ist es das Gebot der Stunde, den Bundeshaushalt rechtssicher zu machen. Das betrifft den laufenden Haushalt 2023 wie auch den Haushalt 2024. Wir werden zuerst einen technischen Nachtrag ohne zusätzliche Neuverschuldung für den Haushalt 2023 beraten und noch im Dezember beschließen, damit wir für 2023 Rechtssicherheit herstellen. Der einzig andere Weg wäre, wissentlich den Haushalt 2023 verfassungswidrig bis zum 31.12.2023 laufen zu lassen - Das wäre nicht hinnehmbar gewesen. Anschließend widmen wir uns den weiteren Beratungen des Haushalts 2024. Dafür gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit, denn die Herstellung der Rechtssicherheit ist wichtiger als eine schnelle Verabschiedung.
Seit Monaten drängt die FDP-Fraktion darauf, mit einer neuen Realpolitik mehr Ordnung in die Migration zu bekommen. Dazu gehört: Wir müssen bei Rückführungen schneller werden, irreguläre Migration erschweren und Anreize dazu senken – auch bei Sozialleistungen. Unser Einsatz war erfolgreich: Die letzte Ministerpräsidentenkonferenz hat eine Einigung erzielt, die viele unserer Vorschläge aufgreift. Mit dem Rückführungsgesetz bringen wir das jetzt auf den Weg.
Wir schaffen mehr Ordnung in der Migration: wir fördern reguläre Einwanderung in den Arbeitsmarkt und reduzieren irreguläre Migration in die Sozialsysteme. Auch die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts orientiert sich an diesem Ziel.
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Das muss sich auch im Staatsangehörigkeitsrecht widerspiegeln. Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit muss Ergebnis und Ziel einer gelungenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration sein. Um das zu gewährleisten, müssen die Integrationsvoraussetzungen deutlicher und strenger definiert werden. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, soll nicht mehr eingebürgert werden. Wer sie erfüllt, soll auch schneller als bisher eingebürgert werden können, hier orientieren wir die Rechtslage künftig an der erfolgreicher Einwanderungsländer wie Kanada oder Australien.