FDP-Fraktion geht mit Linken und Grünen gegen Saarländisches Mediengesetz vor
Gegen das Saarländische Mediengesetz gehen die FDP-Fraktion, die Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Dazu haben die Abgeordneten der Fraktionen einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gestellt.

Mit diesem Antrag soll geklärt werden, ob das saarländische Mediengesetz gegen die Rundfunkfreiheit verstößt, da der Direktorenposten nicht durch ein unabhängiges Gremium, sondern durch den Landtag vergeben wird. Nach Auffassung der drei Fraktionen entspricht diese Verfahrensweise nicht dem Grundsatz der Staatsferne, welcher verfassungsrechtlich geregelt ist, um politische Einflussnahme auszuschließen.
Diese Normenkontrolle stellten der medienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Thomas Hacker gemeinsam mit der Sprecherin für Verbraucher-und Netzpolitik Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) sowie der medienpolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke Doris Achelwilm und der Prozessbevollmächtigten Prof. Dr. Dieter Dörr von der Universität Mainz vor.
Thomas Hacker erklärte dazu, dass die Praxis der Besetzung nicht verfassungskonform sei: „Wir sind der festen Überzeugung, dass die Regelungen zur Wahl einer Direktorin oder eines Direktors der Saarländischen Landesmedienanstalt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.“ Das ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014 zeige klar, welche Maßstäbe an das Gebot der Staatsferne zu legen seien. „Eine Wahl aus dem Landtag heraus ist alles andere als staatsfern und keineswegs qualifiziert für die Besetzung einer zentralen Instanz einer Rundfunk- respektive Medienaufsicht“, kritisierte Hacker.
Die Klageschrift finden Sie hier: