Das Bürgergeld kommt wie geplant zum 01. Januar 2023
Aus dem bereits guten Bürgergeldgesetz wurde durch den Vermittlungsausschuss ein noch besseres Gesetz. Und es tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Das ist eine sehr gute Nachricht, da Hartz IV dringend reformbedürftig war. Mit dem vorliegenden Änderungsvorschlag werden wir gemeinsam mit den Ländern eine der wichtigsten Sozialreformen der letzten zwanzig Jahre zum 1. Januar 2023 auf den Weg bringen. Mit dem Bürgergeld schaffen wir mehr Leistungsgerechtigkeit und Fairness. Wir verbessern endlich die Hinzuverdienstregeln für Erwachsene und Jugendliche. Dies haben wir seit Jahren gefordert. Wir fördern zudem Qualifizierung viel stärker und schaffen so eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt. So begegnen wir den Herausforderungen des Arbeits- und Fachkräftemangels effektiv und nachhaltig.
Was wir machen. Was wir fordern. Was wir wissen wollen.
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Plenarrede
Rede Nicole Bauer zu Soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen
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Rede Prof. Dr. Stephan Seiter zu Soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen
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Rede Bettina Stark-Watzinger zu Soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen
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Rede Pascal Kober zu Werkverträge in der Kurier-, Express- u. Paketdienstbranche
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Rede Jens Beeck zu Änderung des SGB XII und des SGB XIV
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Rede Pascal Kober zu Arbeit und Soziales
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Rede Claudia Raffelhüschen zu Arbeit und Soziales
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Rede Jens Teutrine zu Gesetzlicher Mindestlohn
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Rede Pascal Kober zu Ausbeutung von Saisonbeschäftigten
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