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Wir machen unsere Verwaltung digitaler und damit einfacher. Mit dem weiterentwickelten Onlinezugangsgesetz schaffen wir einen Rechtsanspruch für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, stärken den Datenschutz und gestalten Verwaltungsprozesse schlanker. Mit einem niedrigschwelligen Zugang zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen und mehr Bezahloptionen orientieren wir uns an der digitalen Lebensrealität der Menschen.
In den vergangen Wochen wurde politisch intensiv über den Vorschlag der Europäischen Kommission zu einer Lieferketten-Richtlinie diskutiert. In der vorliegenden Form ist die Richtlinie für uns nicht zustimmungsfähig, sie müsste grundlegend geändert werden. Das vorgesehene Regelwerk ist in erster Linie ein teures Misstrauensvotum gegen die Wirtschaft – vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen. Jedes Lippenbekenntnis zum Bürokratieabbau würde ad absurdum geführt, wenn gleichzeitig immer neue bürokratische Richtlinien ohne Mehrwert beschlossen werden, um dem symbolischen Drang einiger weniger zu genügen. Die für heute geplante Abstimmung über die EU-Lieferkettenrichtlinie wurde vertagt. Das zeigt, dass es im Rat keine hinreichende demokratische Mehrheit dafür gibt. Neben Deutschland war auch aus vielen weiteren Mitgliedsländern deutliche Kritik zu vernehmen.
Mit dem Startchancen-Programm leiten wir einen Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik ein. Zukünftig soll nicht mehr der Bildungsweg der Eltern für den Schulabschluss eines Kindes entscheidend sein. Deshalb entkoppeln wir den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft des Kindes – ein Kernanliegen der Freien Demokraten. Im Zentrum des Startchancen-Programms stehen die Startchancen-Schulen, die von den Freien Demokraten bereits erfolgreich in NRW eingeführt wurden (Talent-Schulen) und nun bundesweit für mehr Aufstiegschancen sorgen werden.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zur Auslegung der Schuldenbremse hat sich der Deutsche Bundestag umfassend mit den Folgen für den Bundeshaushalt 2024 beschäftigt. Der Haushalt 2024 steht nun auf rechtssicheren Beinen und ermöglicht wichtige Zukunftsinvestitionen.
Mit den vereinbarten Änderungen zur Aufstellung des Haushalts 2024 in Bezug auf den Beitrag der Landwirtschaft wurde eine praktikable und faire Lösung erzielt: Es kommt zu keiner Streichung der Kfz-Steuerbefreiung für die Landwirtschaft und zu keiner abrupten Streichung der steuerlichen Unterstützung von Agrardiesel.
Europa hat die Wende in der Asylpolitik eingeleitet und die historische Chance genutzt, mehr Ordnung und Kontrolle in die Migration zu bringen, Grenzverfahren an den europäischen Außengrenzen zu ermöglichen und irreguläre Migration in die EU spürbar zu reduzieren.
Das Bürgergeld ist regelmäßig Gegenstand von Diskussionen. Die inflationsbedingte Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes zum 1. Januar 2024 erschien uns Freien Demokraten zu hoch – war aber leider mit unseren Koalitionspartnern kurzfristig nicht zu ändern. Im Rahmen der Verhandlungen um den Bundeshaushalt 2024 konnten wir jedoch deutliche Fortschritte erzielen, um mehr Menschen in Arbeit zu bringen.
Wir machen Politik für ein freies und demokratisches Deutschland. Im Bund haben wir dazu Ende 2021 Verantwortung übernommen. Dabei haben wir Deutschland mit unglaublichem Modernisierungsbedarf vorgefunden. Hinzu kam: Die Corona-Pandemie war noch nicht überwunden, als Putin die Ukraine und die europäische Friedensordnung angegriffen hat. Energiekrise und hohe Inflation waren die Folgen. Auch die Auswirkungen irregulärer Migration und der Reformstau in Deutschland haben uns eingeholt. Sehr lange war keine Bundesregierung von Beginn an mit so tiefgreifenden, unabsehbaren Herausforderungen konfrontiert. Wir mussten auch im Parlament sofort sehr viele Entscheidungen treffen, die in der Ära Merkel versäumt worden waren. Denn unser Land hat viel zu lang nur in Legislaturperioden und nicht in Jahrzehnten gedacht. In guten Zeiten wurde Wohlstand verwaltet, statt Zukunft zu gestalten.
Wir Freie Demokraten im Deutschen Bundestag begrüßen die Einigung zum Bundeshaushalt 2024, die zwischen Bundeskanzler, Bundeswirtschaftsminister und Bundesfinanzminister erzielt worden ist.
Erstmals hat sich das Bundesverfassungsgericht grundlegend mit der Auslegung der Schuldenbremse befasst. Nach dem Urteil vom 15.11.2023 ist es das Gebot der Stunde, den Bundeshaushalt rechtssicher zu machen. Das betrifft den laufenden Haushalt 2023 wie auch den Haushalt 2024. Wir werden zuerst einen technischen Nachtrag ohne zusätzliche Neuverschuldung für den Haushalt 2023 beraten und noch im Dezember beschließen, damit wir für 2023 Rechtssicherheit herstellen. Der einzig andere Weg wäre, wissentlich den Haushalt 2023 verfassungswidrig bis zum 31.12.2023 laufen zu lassen - Das wäre nicht hinnehmbar gewesen. Anschließend widmen wir uns den weiteren Beratungen des Haushalts 2024. Dafür gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit, denn die Herstellung der Rechtssicherheit ist wichtiger als eine schnelle Verabschiedung.