Bürokratie canceln – wir packen das an!

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Bürokratie canceln – wir packen das an!
Überbordende Bürokratie kostet uns alle Geld, Zeit und Nerven. Auch Du spürst es im Alltag – im Job oder auch zuhause im Privaten. Zu viele und zu komplizierte Gesetze, Verordnungen und kleinteilige Regelungen machen uns zu schaffen. Eltern, die in ihrem Alltag schon genug zu schultern haben, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, werden in ihrer Freizeit noch mit überwölbender Bürokratie seitens der Behörden belastet. Die Kraft, die Unternehmen mit Bürokratie vergeuden müssen, könnte in Produkte und Dienstleistungen fließen. Kurzum: Die Energien in unserer Gesellschaft, die Bürokratie heute aufsaugt, wollen wir wieder freisetzen. Damit auch Du dich wieder darauf konzentrieren kannst, was wirklich wichtig ist!

Deutschland braucht insgesamt mehr Freiheit und mehr Tempo verdient, damit es sich entfalten kann. Vor allem unsere Wirtschaft braucht einen Befreiungsschlag, um wieder durchzustarten. Denn es steckt so viel mehr in diesem Land, als seine Menschen und Unternehmen gegenwärtig zeigen können. Nur wenn wir die bürokratischen Fesseln lösen, die uns alle lähmen, und Planungs- und Genehmigungsverfahren auf allen Ebenen radikal beschleunigen, wird uns die nötige Wirtschaftswende gelingen.

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Bürokratieabbau = Konjunkturprogramm zum Nulltarif
Inzwischen hat der Bundestag das von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann initiierte Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet. In den parlamentarischen Beratungen haben wir den guten Gesetzentwurf noch besser gemacht. Ein Beispiel: Wir ermöglichen jetzt endlich digitale Arbeitsverträge – das war überfällig. Damit sorgen wir für einen modernen Arbeitsmarkt, entlasten damit auch deinen Betrieb ganz konkret und machen auch für dich als Arbeitnehmer vieles leichter. Außerdem werden dadurch jährlich rund 50 Millionen Blatt Papier eingespart werden – das entspricht etwa acht Bäumen pro Tag.

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Das Gesetz ist Teil des größten Pakets zum Bürokratieabbau, das jemals in Deutschland geschnürt wurde. Das Paket soll zu einer jährlichen Entlastung unserer Unternehmen von Bürokratieaufwand im Umfang von mehr als drei Milliarden Euro führen – fast drei Mal so viel wie das bislang größte Bürokratieabbauprogramm (das BEG III). Wir bringen den Bürokratiekostenindex auf ein Allzeit-Tief.

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV ist ein großer Schritt zu mehr Freiheit und weniger Papierkrieg. Wir wollen weitere Gesetze vereinfachen und entschlacken. Wo die Belastungen den Nutzen überschreiten, setzen wir den Rotstift an. Wir wollen nur noch regeln, was wirklich wichtig ist. Der Abbau von Bürokratie ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif, gerade in Zeiten knapper Kassen, – und damit ein wichtiger Beitrag zur dringend benötigten Wirtschaftswende für mehr Wachstum in unserem Land. Die von den Koalitionsspitzen geeinte Wachstumsinitiative greift diesen Gedanken auf und enthält folgerichtig einige wichtige Ansätze zum weiteren Bürokratieabbau.

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Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV schaffen wir über alle Bereiche hinweg Bürokratie ab. Das ist gut für Unternehmen, Abreitgeber wie Arbeitnehmer, und alle Bürgerinnern und Bürger. Es enthält u.a. folgende Maßnahmen:

  • Schriftformerfordernisse passen nicht mehr ins digitale Zeitalter. Deshalb passen wir die Rechtslage nun in zahlreichen Fällen so an, dass die sogenannte Textform genügt. So können beispielsweise Arbeitsverträge zukünftig vollständig in digitaler Form geschlossen werden. Davon profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. 
  • Auch im Bereich der Zeitarbeit gab es bisher strikte Vorschriften, was die Verträge zwischen Zeitarbeitsfirma und entleihendem Betrieb angeht. Künftig reicht Textform aus und die Vereinbarung kann bspw. per E-Mail geschlossen werden. Das macht es für viele KMU deutlich leichter, spontan auf Auftragsspitzen zu reagieren und auf Zeitarbeitsbeschäftigte zurückgreifen zu können.
  • Für Unternehmen gelten im Handels- und Steuerrecht umfangreiche Vorgaben dafür, wie lange sie Buchungsbelege wie z. B. Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten aufzubewahren haben. In einem ersten Schritt verkürzen wir Aufbewahrungsfristen nun von zehn auf acht Jahre.
  • Aus guten Gründen gelten in Deutschland hohe Anforderungen zum Mutterschutz. Dazu gehören auch die anlassunabhängigen mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilungen. Künftig kommen diese jedoch nur noch dort zur Anwendung, wo sie auch einen echten Mehrwert bieten. Bei Tätigkeiten, die ohnehin nicht von schwangeren oder stillenden Frauen ausgeübt werden dürfen, werden die anlassunabhängigen mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilungen entfallen. 

  • Bisher war es für Gewerbetreibende extrem aufwendig, ihre Betriebsstätte zu verlegen. Das wird künftig einfacher: Es genügt, sich bei der neu zuständigen Behörde anzumelden; die Abmeldung am vorherigen Standort erfolgt automatisch.
  • Börsennotierte Gesellschaften können ihren Aktionären künftig Unterlagen im Vorfeld ihrer Hauptversammlung digital zur Verfügung stellen. Das spart im Sinne aller Beteiligter Papierberge.
  • Wir wollen die Praxis des Steuerrechts weiter grundlegend digitalisieren.  Nun schaffen wir die Voraussetzungen, dass Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte auch digital bekanntgemacht werden können.
  • Endlich schreitet die Verwaltungsmodernisierung voran. Der Personalausweis wird für immer mehr digitale Anwendungsfälle nutzbar, der Zugang über die dafür nötige Online-PIN wird immer wichtiger. Umso ärgerlicher, wie umständlich es bisher war, die PIN zurückzusetzen. Das vereinfachen wir.
  • Hotelgäste sind dankbar, wenn der Check-In so schnell wie möglich erledigt ist. Bisher sorgte die sogenannte Hotelmeldepflicht für einen zusätzlichen Aufwand, dessen Mehrwert weder für Hotel noch Hotelgast nachvollziehbar war. In Zukunft müssen deutsche Staatsangehörige deshalb keine Meldescheine mehr ausfüllen.
Weg mit dem Bürokratie-Dschungel! - Das haben wir bereits erreicht:

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Auch neben dem Bürokratieentlastungsgesetz IV haben wir zur Bürokratieentlastung bereits einiges auf den Weg gebracht, u.a. schlankere und schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Bau von Schienen, Straßen und Brücken, Stromtrassen. Wir entbürokratisieren sukzessive im Steuerrecht. Und nicht zuletzt sorgen wir für digitale, einfache und barrierefreie Behördendienstleistungen.
Schlankere und schnellere Verfahren beim Bau von Schienen, Straßen, Brücken und Stromtrassen
Bröckelnde Brücken, verspätete oder sogar ausgefallene Züge und kilometerlange Staus – viel zu lang ist Deutschland auf Verschleiß gefahren und bei Großprojekten in Langsamkeit erstickt. Wir fahren die Investitionen in das Autobahn- und Schienennetz hoch. Und damit das Geld nicht im Genehmigungsdschungel der Behörden versickert, bauen wir unnötige Vorgaben ab und verschlanken Prozesse. Mit dem von Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing initiierten Planungsbeschleunigungsgesetz werden Autobahnen, Brücken und Zugstrecken zukünftig schneller ausgebaut. Wir digitalisieren Planfeststellungsverfahren: Weniger Papierkrieg, schnelleres Bauen ist die Konsequenz. So machen wir Schluss mit dem Sanierungsstau, dann ist auch bald Schluss mit dem Verkehrsstau auf Autobahnen.
Ausbau-Turbo für die Energie-Infrastruktur
Wir haben den Ausbau-Turbo für die gesamte Energie-Infrastruktur gezündet – von Gaskraftwerken und CO2-Pipelines über Strom-, Gas- und Wasserstoffnetze bis hin zu Wasserkraft und Biogasanlagen. Vorbild ist das rasante Tempo, das wir beim Bau der LNG-Terminals ermöglicht haben. Auf unser Betreiben werden bestehende Auflagen auf das europarechtlich vorgegebene Minimum reduziert. Das gilt für alles, was zu einer sicheren, sauberen und bezahlbaren Energieversorgung beiträgt.
Genehmigungsturbo für Industrieanlagen
Wer in neue, leistungsfähigere und umweltfreundlichere Industrieanlagen investieren möchte, sollte dabei nicht aufgehalten werden. Deshalb haben wir mit der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes den Weg für alle freigeräumt, die in den Standort Deutschland investieren wollen. Bisher füllten Genehmigungsunterlagen für Industrieanlagen viele Aktenordner und tausende Seiten Papier. Wir führen die elektronische Antragstellung ein, verschlanken und digitalisieren die Verfahren insgesamt und beschleunigen sie damit. Wir durchbrechen den Teufelskreis aus schier unendlichen Nachforderungen der Behördenseite und verhindern so effektiv Fristverzögerungen. Und künftig gilt: Meldet sich eine Behörde nicht fristgemäß, kann das Verfahren einfach weiterbearbeitet werden.

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Weil nur Bauen gegen Wohnungsmangel hilft…
…bauen wir auch hier Bürokratie ab. Eine weitere Anhebung des energetischen Neubaustandards für Wohngebäude wäre ineffizient. Das hätte noch mehr Auflagen bedeutet, die Baukosten erneut erhöht und demgegenüber zu geringe energetische Vorteile gebracht. Deshalb setzen wir den sogenannten EH 40-Neubaustandard aus. Zudem haben wir die Verfahren der Raumplanung digitalisiert, modernisiert und flexibilisiert. Unnötige Doppelstrukturen haben wir abgeschafft. Die Landes- und Regionalplanung wird schneller und einfacher. Das ist die Voraussetzung für alle möglichen Bauprojekte – von Infrastruktur über den Handel bis hin zum Wohnungsbau.
Onlinezugangsgesetz 2.0 - Game Changer bei der Digitalisierung der Verwaltung
Das Gesetz sorgt für digitale, einfache und barrierefreie Behördendienstleistungen. Damit wird der Behördengang nicht zum Papierkrieg. Neben Bürgerinnen und Bürgern profitieren auch Unternehmen davon. So stärken wir die Standortbedingungen in Deutschland auch in diesem Bereich als weiteren Beitrag für die so dringend benötigte Wirtschaftswende in unserem Land.
Bisher war bei fast jedem Verwaltungsakt irgendwann eine handschriftliche Unterschrift auf Papier erforderlich – dieses Schriftformerfordernis schaffen wir ab. Unternehmensbezogene Verwaltungsdienstleistungen werden in Zukunft ausschließlich digital angeboten – das macht die Prozesse schneller und kostengünstiger. Unternehmen und Bürger müssen ihre Daten künftig nur noch einmal der Verwaltung zur Verfügung stellen. Behörden müssen dann bei neuen Anträgen auf bereits übermittelte Daten anderer Behörden zurückgreifen können. Ab 2029 hat jeder einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung.

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Und darüber hinaus?

Bürokratie ist kleinteilig. Sie abzubauen meistens auch. Wir machen es trotzdem:

  • Mit dem Wachstumschancengesetz haben wir die Forschungszulage deutlich ausgeweitet und entbürokratisiert. Ein zentrales Ziel des Wachstumschancengesetzes ist außerdem die Vereinfachung des Steuersystems, um die Bürokratielast für Unternehmen zu reduzieren und auch damit den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver zu machen.
  • Außerdem führen die E-Rechnung ein und haben dabei auf Praxistauglichkeit geachtet.
  • Mit der Anhebung der Schwellenwerte bei Bilanzierung und Rechnungslegung wurden 52.000 Unternehmen um durchschnittlich je 12.500 Euro entlastet. 
  • Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz haben wir strukturell bessere Rahmenbedingungen für Gründer geschaffen. Denn damit sie ihre Innovationen umsetzen können, brauchen sie Kapital. Durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung haben wir ihnen einen besseren Zugang zum Kapitalmarkt ermöglicht.
  • Mit der Reform des Postgesetzes haben wir den Marktzugang für Logistikunternehmen vereinfacht. Antragsverfahren wurden verschlankt, unnötige Doppelregulierung abgebaut. Davon profitieren über 7.000 Unternehmen der Logistik-Branche.
  • Durch unsere Novelle des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes werden Unternehmen von Bürokratie entlastet, da Basisdaten zentral gespeichert und automatisch zwischen Behörden ausgetauscht werden, Meldepflichten reduziert und Anträge schneller bearbeitet werden, was Transparenz, Datenqualität und Kosteneffizienz verbessert. Damit haben wir die Grundlage für den One-Stop-Shop für Unternehmen geschaffen und wollen nun dafür sorgen, dass dieser sein volles Potenzial entfalten kann.
  • Im Bereich Landwirtschaft haben wir u.a. das Baurecht für Ställe vereinfacht. Zudem schaffen wir die Stilllegungspflicht von Ackerflächen und unnötige Genehmigungsverfahren ab.
Unser Plan zum weiteren Bürokratieabbau:

Darüber hinaus haben wir viele weitere Ideen. Dass die Koalitionsspitzen sich nun auf eine Wachstumsinitiative geeinigt haben, die bereits einige unserer Forderungen enthält, ist nur zu begrüßen. Konkret wollen wir unter anderem noch folgendes angehen:

Akten

Anknüpfend an das Bürokratieentlastungsgesetz IV wollen wir weitere Schriftformerfordernisse und Nachweispflichten vereinfachen.

Kasse

Die unter der Großen Koalition eingeführte Bonpflicht im Einzelhandel und der Gastronomie wollen wir wieder abschaffen.

Blitz

Wir wollen ein bürokratiefreies Gründerjahr einführen, damit junge Unternehmer sich auf ihr Geschäft konzentrieren können, statt sich mit Papierkram aufhalten zu müssen

arbeitszeit

Wir sehen die Digitalisierung der Arbeitswelt als Chance, denn sie eröffnet den Menschen mehr Freiheit und Selbstbestimmung mit Blick auf die Frage, was, wann und von wo sie arbeiten. Das aktuelle Arbeitszeitgesetz passt deshalb nicht mehr in die heutige Zeit. Wer etwa das Büro am Nachmittag verlassen hat, um Zeit mit seinen Kindern zu verbringen und am Abend um 23 Uhr noch eine dienstliche E-Mail schreiben will, der darf die Arbeit am nächsten Morgen nicht vor zehn Uhr fortsetzen, weil eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten ist. Das ist in Zeiten von mobilem Arbeiten und Home-Office nicht mehr zeitgemäß und wird heute in Deutschland schon massenhaft ignoriert. An veraltete Gesetze darf man sich aber gerade im Interesse des Arbeitnehmerschutzes nicht gewöhnen, sondern man muss diese modernisieren. Wir wollen den Menschen ermöglichen, selbstbestimmter zu entscheiden, also möglich machen, die beschriebene Ruhezeit flexibler einzuteilen. Zum anderen wollen wir den Menschen auch mehr Freiheit bei der Aufteilung der Arbeitszeit unter der Woche geben. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie gibt dieselbe maximale Wochenarbeitszeit vor wie das bisherige deutsche Recht, regelt aber nicht unter der Woche jeden einzelnen Tag. Daran sollten wir uns orientieren. Niemand soll mehr arbeiten oder weniger Pausen machen müssen, aber die Einteilung soll freier als heute sein. Neue Regelungen sollen dabei nur bei Zustimmung der Tarifpartner möglich sein. Das stellt sicher, dass in der jeweiligen Branche nur passiert, was im gemeinsamen Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist und schließt jeden Missbrauch sicher aus.

Mehr Freiheit für die Arbeitszeitgestaltung

pass

Um reguläre Einwanderung in den Arbeitsmarkt zu fördern, haben wir ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Darauf warteten Handwerksbetriebe, Mittelständler, Digitalunternehmen seit langem. Nun müssen die Visaverfahren zur Arbeitsaufnahme drastisch beschleunigt, digitaler und einfacher werden.

zahnrad

Daneben wollen wir das Vergaberecht vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen – auch um kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme an Ausschreibungen zu erleichtern. 

kette

Die Verabschiedung der europäischen Lieferkettenrichtlinie konnten wir nicht aufhalten. Ihre Umsetzung in deutsches Recht wird nun aber gemäß der Einigung der Koalitionsspitzen so unbürokratisch und spät wie möglich erfolgen.

Bauen

Durch den Abbau von Hindernissen beispielsweise für das serielle und modulare Bauen, mehr Digitalisierung, kürzere und parallele Verfahren, Ausnahmen für Städten und Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt sowie die Einführung des neuen Gebäudetyp E wollen wir in der Baubranche an breiter Front von Bürokratie befreien, um ordentlich Schwung in den Wohnungsbau zu bringen

Bauen

Durch den Abbau von Hindernissen beispielsweise für das serielle und modulare Bauen, mehr Digitalisierung, kürzere und parallele Verfahren, Ausnahmen für Städten und Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt sowie die Einführung des neuen Gebäudetyp E wollen wir in der Baubranche an breiter Front von Bürokratie befreien, um ordentlich Schwung in den Wohnungsbau zu bringen.

antraege

Der Staat darf nicht weiter aus Bequemlichkeit die Kosten langwieriger Genehmigungsprozesse einseitig bei den Antragstellern abladen. Nach Ablauf einer entsprechenden Frist sollen Anträge bei Behörden, egal ob von Bürgern oder Unternehmen, künftig als genehmigt gelten

Gesetzbuch

Außerdem setzen wir uns für eine konsequente Anwendung des „One in, two out“-Prinzips ein: Wenn politisch neuer bürokratischer Aufwand geschaffen wird, muss anderer im möglichst doppeltem Umfang dafür entfallen. Um Regelmäßigkeit und Verbindlichkeit sicherzustellen, wollen wir analog zum Jahressteuergesetz ein Jahresbürokratieabbaugesetz einführen.

bürger

Künftig sollte es Bürgerinnen und Bürger wie Unternehmen bspw. über ein Portal erleichtert werden, eigene Vorschläge zum Bürokratieabbau einbringen zu können.

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