Artikel

VOGEL: XXL-Bundestag wirksam und dauerhaft verkleinern

 

Im Interview mit dem Deutschlandfunk sprach der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Johannes Vogel über den Vorschlag der Koalitionsfraktionen für eine Wahlrechtsreform.

Alle Themen

Gleich zu Beginn machte Vogel deutlich, dass man sich einen breiten Konsens zwischen Koalitions- und Oppositionsfraktionen gewünscht hätte. Leider habe es dafür am Willen der Union gefehlt. Die Wahlrechtsreform dürfe aber nicht erneut scheitern. „Der Bundestag wird immer größer. Und wir müssen es schaffen, dass wir den XXL-Bundestag jetzt wirksam und dauerhaft verkleinern. Und das tun wir jetzt auf eine faire Art und Weise“, erklärte Vogel. Jede Partei würde durch die Wahlrechtsreform im gleichen Verhältnis Sitze erhalten. Wichtig sei jetzt zu beweisen, dass der Staat schlanker werden kann. „Und wenn man das Land reformieren will, dann muss die Politik sich auch selber reformieren können“, so Vogel.

Um die Spirale des Scheiterns von Reformen zu durchbrechen, müsse man jetzt einen Weg gehen. Die Koalition schlage nun die sogenannte Zweitstimmendeckung vor. Ein Modell, das es auch in Bayern lange gegeben habe. „Das führt zu dem beschriebenen Effekt: Der Bundestag wird dauerhaft und sicher verkleinert auf 630“, so Vogel. Zudem werden die Stimmen weiterhin nach der Stärke der Parteien verteilt. Dieses Verhältniswahlrecht sei schon immer Kern des Wahlrechts gewesen. „Ich halte das auch für fair“, zeigt sich Vogel überzeugt. Die Koalition sei auf die Opposition zugegangen, um die Wahrscheinlichkeit, dass ein Direktmandat nicht zugeteilt werde, deutlich zu reduzieren. „Der Fall wird die absolute Ausnahme sein und das halte ich auch für richtig so“, verdeutlichte Vogel. Doch trotz zahlreicher, guter Gespräche war die Union, wegen der CSU, am Ende nicht bereit die Wahlrechtsreform mitzutragen.

Bundestag verfassungsfest verkleinern

Die Streichung der Grundmandatsklausel sei eine Reaktion auf die Anhörung zum Gesetzesentwurf gewesen. Insbesondere die Sachverständigen der Union hatten dort betont, dass sie die Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht für verfassungsrechtlich hochproblematisch hielten. Zudem sei das übrigens exakt dieselbe Regelung, die sich im bayerischen Landtagswahlrecht findet, „also offensichtlich dem deutschen Wahlrecht nicht fremd und offensichtlich auch unter CSU-Verantwortung so entschieden“, stelle Vogel klar.

Das Ziel sei es ohnehin nicht, einzelne Parteien zu bevorzugen oder zu benachteiligen. „Ziel ist, dass wir den Bundestag fair verteilt über die Parteien sicher endlich kleiner machen, den XXL-Bundestag verhindern und das Ganze auf eine verfassungsfeste Art und Weise. Das ist das Motiv und ich halte dieses Motiv für zwingend“, so Vogel abschließend.

Das gesamte Interview finden Sie hier.

Mit unserem Newsletter bleiben Sie informiert