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Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner

 

Zahlreiche Abgeordnete der FDP-Fraktion haben Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner für Geheimdienste beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Marco Buschmann stellte diese zusammen mit dem stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Stephan Thomae, dem innenpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion Konstantin Kuhle und dem Prozessbevollmächtigten Dr. Nicolaos Gazeas in der Bundespressekonferenz vor.

Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner

Für den Einsatz des Staatstrojaners muss heimlich ein Programm etwa auf die Handys der Verdächtigen aufgespielt werden. Dies stelle „einen massiven Eingriff in die Bürgerrechte dar“, begründeten Marco Buschmann, Stephan Thomae und Konstantin Kuhle die Verfassungsbeschwerde. Im Vorfeld einer konkreten Gefahr agierende Dienste wie der Verfassungsschutz sollten derart „schwerwiegende und risikoreiche“ Befugnisse nicht erhalten.

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Der Staatstrojanereinsatz könne zudem nur funktionieren, wenn Sicherheitslücken auf den digitalen Endgeräten aller Bürger offen gelassen würden. Dies lade auch „Kriminelle und fremde Mächte zu Cyberangriffen, Datenklau, Ransomware-Attacken und Spionage ein“.

Marco Buschmann erklärte, in einer Gesellschaft in der jeder jederzeit potenziell damit rechnen müsse, überwacht zu werden, sei es normal, wenn sich Bürger fragten, ob sie überhaupt noch frei reden könnten. Er verglich dabei den Einsatz des Staatstrojaners mit der heimlichen Durchsuchung von Privaträumen.

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Wenn der Einsatz des sogenannten Staatstrojaners nun auch den Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sowie dem Militärischen Abschirmdienst gestattet werde, entstehe eine „Sicherheitslücke für alle Menschen in Deutschland“, konstatierte Konstantin Kuhle. Das sei unverhältnismäßig.

Anstatt Sicherheitslücken für den Staatstrojaner offen zu halten, müsste sich der Gesetzgeber dringend darum kümmern, dass die Sicherheitsbehörden mit ihrem brisanten Wissen über IT-Sicherheitslücken verantwortungsvoller umgingen.

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„Im Moment ist noch nicht einmal gewährleistet, dass jede Behörde die Sicherheitslücken meldet, die ihr bekannt werden“, monierte Stephan Thomae. Hier brauche es bessere Regeln, ein sogenanntes Schwachstellenmanagement. Der Staat habe dies bislang noch nicht einmal versucht. Damit verletze er seine Pflicht zum Schutz der Bürger.

Der verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt Nikolaos Gazeas erläuterte mit Blick auf journalistische Privilegien, dass das Gesetz hier nur relativen und keinen absoluten Schutz biete. Bei einer Überwachungsmaßnahme, von der auch Journalisten betroffen seien, werde zwar die Verhältnismäßigkeit geprüft. Aber wenn Reporter etwa mit Quellen in Krisengebieten im Ausland und im Kontext Terrorismus arbeiteten, sei klar, wie die Abwägung ausfallen werde. Dies bringe auch die journalistischen Quellen in Gefahr, da Geheimdienste ihre Informationen auch mit ausländischen Partnern austauschten.

Die Verfassungsbeschwerde finden Sie hier:

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