Dr. Florian Toncar
Pressemitteilung

TONCAR-Gastbeitrag: Fall Wirecard stellt Staatsbeteiligungen in Frage

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Florian Toncar schrieb für die „Welt“ (Dienstagsausgabe) den folgenden Gastbeitrag:

Der Fall des im Juni 2020 zusammengebrochenen DAX-Unternehmens Wirecard war vieles – eine bittere Pleite für Aktionäre, der Verlust des Arbeitsplatzes für 750 Mitarbeiter, eine Offenbarung für Wirtschaftsprüfer und Finanzaufsicht, ein Lehrstück über politische Patronage für einen nationalen Champion. Nicht zuletzt war Wirecard der spektakulärste Bankraub der jüngeren Geschichte – ganz ohne Waffen und Fluchtfahrzeug.

Aber wie kamen die Betrüger bei Wirecard an Geld? Mit dem Erfinden von Scheinumsätzen und dem Erzählen von Wachstumsmärchen ist ja noch nichts gewonnen. Sie könnten von dem nach oben manipulierten Aktienkurs profitiert haben, aber das war es wohl weniger: Der flüchtige Vorstand Jan Marsalék etwa verkaufte zwischen 2015 und 2020 keinerlei Wirecard-Aktien.

Der Bilanzbetrug diente also (wie meistens) der Schädigung der Kreditgeber. Und die waren großzügig: Wirecard bekam noch 2019 eine Kreditlinie von 1,75 Milliarden Euro bei einem Bankenkonsortium. Hinzu kamen allein 2019 Anleihen über 1,4 Milliarden Euro. Über den Verbleib des Geldes gibt der Insolvenzverwalter Michael Jaffé trocken Auskunft: „So war keinerlei Liquidität bei der Schuldnerin und wesentlichen Konzerngesellschaften vorhanden.“

Alle beteiligten Banken müssen sich nun kritischen Fragen stellen. Schließlich handelte es sich bei Wirecard um ein umstrittenes Unternehmen, und 2019 verdichteten sich die Vorwürfe der Bilanzfälschung. Entsprechend plagten sich 2019 alle Banken mit Zweifeln an diesem Kunden.

Die Verlängerung der Kredite im selben Jahr wurde unisono auch mit dem Testat von EY sowie dem Leerverkaufsverbot und den Anzeigen der Finanzaufsicht BaFin gegen Wirecard-Kritiker erklärt. Diese staatlichen Fehlentscheidungen waren so folgenschwer, dass personelle Konsequenzen bei der BaFin und im Finanzministerium unumgänglich sind.

Man darf jedoch nicht alle Banken über einen Kamm scheren. Die Bayern LB stieg rechtzeitig aus, während die Deutsche Bank immerhin den Großteil ihres Wirecard-Kredits absicherte und das Geschäft mit der Privatholding von Wirecard-Chef Braun stoppte. Die Commerzbank, an der der Staat mit 15 Prozent beteiligt ist, beschloss, baldmöglichst ganz auszusteigen. Trotzdem verlor sie etwa 175 Millionen Euro.

Ähnlich schlimm erwischte es die IPEX-Bank. Diese gehört zur staatlichen KfW, betreibt aber eigentlich kein öffentliches Fördergeschäft, sondern bietet Export- und Projektfinanzierungen an. Die IPEX lieh Wirecard im August 2019 noch 100 Millionen Euro, obwohl zuvor in der Geschäftsführung aufgrund von Bedenken ein Ausstieg diskutiert worden war. Am Ende verlor die IPEX rund 90 Millionen Euro.

Die Staatsanwaltschaft sieht bei der Kreditvergabe Anhaltspunkte für Untreue. Der Aufsichtsrat wurde von all dem kalt erwischt und konnte sich erst unter dem Druck der Ermittlungen durchringen, Pflichtverletzungen von IPEX-Mitarbeitern untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse stehen aus.

Die Diskussion über Konsequenzen aus dem Fall Wirecard ist im Gange. Es geht um unternehmensinterne Kontrollsysteme, Wirtschaftsprüfer und Finanzaufsicht. Doch damit nicht genug: Commerzbank und IPEX lehren uns erneut, dass Staatsbeteiligungen an Banken hohe Verluste bringen können.

Der Bund sollte daher zügig einen Plan für den Ausstieg aus der Commerzbank entwerfen. Das hilft am Ende auch der Bank, denn solange der Bund ihr mächtigster Aktionär ist, werden sich andere Investoren zurückhalten. Die IPEX wiederum ist trotz des Wirecard-Verlusts eine leistungsfähige Bank. Sie betreibt jedoch kein Fördergeschäft wie die KfW, sondern marktgängiges Geschäft in direkter Konkurrenz zur Privatwirtschaft.

Was spräche dagegen, die IPEX erwachsen werden zu lassen und an die Börse zu bringen, sie in private Hände zu legen? So könnte sie sich unternehmerisch freier entwickeln als im Umfeld einer Förderbank, die Abgrenzung zwischen öffentlichem Fördergeschäft und der Privatwirtschaft wäre klarer – und wenn es doch einmal wieder zu einem Bankraub kommen sollte, wären die Steuerzahler zumindest davor sicher.

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