Michael Theurer
Pressemitteilung

THEURER-Gastbeitrag: Die Bundesregierung muss ihre Berechnungen vorlegen

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Michael Theurer schrieb für „Focus Online“ den folgenden Gastbeitrag:

Die Übergangsregeln zur nachgelagerten Besteuerung von Renten könnten zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung von Renten führen. Die Bundesregierung konnte entsprechende Vorwürfe bisher nicht entkräften – durch die Wortmeldung eines Bundesrichters nimmt die Debatte neue Fahrt auf.

Hausaufgaben sind nicht immer einfach. Besonders schwer sind häufig die Hausaufgaben, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgibt. Eine solche Hausaufgabe gaben die Karlsruher Richter der rot-grünen Schröder-Regierung 2002 auf: Renten und Pensionen sollen perspektivisch steuerlich gleich behandelt werden, das dürfe aber nicht dazu führen, dass beim Übergang zum neuen System die gleichen Personen zwei Mal zahlen müssen. Das heißt: Wer hinterher Renten versteuern muss, muss vorher die Rentenzahlungen steuerlich absetzen können.

Rot-Grün hat versucht, das umzusetzen. Seit 2005 werden Renten sukzessive nachgelagert besteuert. Schrittweise kann man bis 2025 einen immer höheren Anteil der Einzahlungen von der Steuer absetzen, während bis 2040 ein immer höherer Anteil der Auszahlungen versteuert werden muss – am Ende sind die Einzahlungen vollständig von der Steuer absetzbar und die Auszahlungen vollständig zu versteuern. Man muss kein Genie sein, um zu erkennen, dass die 15 Jahre zwischen der letzten nicht vollständigen Absetzbarkeit und der ersten vollständigen Versteuerung nicht einem ganzen Erwerbsleben entspricht.

Folglich ist es naheliegend, dass es Personen geben wird, bei denen eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung eintreten wird. Doch auch davor schon kann das der Fall sein – weil auch da schon die zu versteuernden Anteile zu schnell steigen. Die Bedingung für eine Doppelbesteuerung ist dann erfüllt, wenn die Summe der versteuerten Rentenbeiträge höher ist als die steuerfreien Rentenzahlungen.

Der Finanzmathematiker Werner Siepe hat eine Studie vorgelegt, wonach durch die Übergangsregelung ab 2015 ein durchschnittlicher Rentner einer solchen Doppelbesteuerung unterliegt. Auf FDP-Anfrage äußerte sich die Bundesregierung verschnupft: Man teile diese Berechnungen nicht und eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung würde „praktisch nicht“ vorkommen. Ob für die Beurteilung der Verfassungswidrigkeit dieses „praktisch nicht“ ausreicht, das darf man getrost in Frage stellen.

Denn die Bundesregierung legt auch auf Anfrage keine eigene Berechnung vor. Das unterstreicht auch ein kürzlich erschienener Fachartikel. Der Richter am Bundesfinanzhof Egmont Kulosa, der dort stellvertretender Vorsitzender des für Alterseinkünfte und -vorsorge zuständigen Senats ist, hat in diesem Artikel von einer „evidenten Verfassungswidrigkeit“ der Übergangsregelung gesprochen.

Wenn also Rentner möglicherweise zu stark besteuert werden, muss die Bundesregierung dringend ihre Berechnungen vorlegen und erklären, wie sie zu ihrer Einschätzung kommt. Ansonsten bleibt am Ende einmal mehr nur noch der Gang nach Karlsruhe.

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