
SOLMS: Änderung des Parteiengesetzes kommt überraschend
Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Parteiengesetzes erklärt der Ehrenvorsitzenden der FDP-Fraktion Dr. Hermann Otto Solms:
„Der Gesetzentwurf kommt überraschend. Auch deshalb, weil es bisher üblich war, dass einer solchen Initiative ein parteiübergreifendes Gespräch zwischen den Bundestagsfraktionen vorausgeht. Das hat dieses Mal nicht stattgefunden. Grundsätzlich muss man festhalten, dass Union und SPD 2016 ein unvollständiges Gesetz verabschiedet haben. Jetzt stellen sie fest, dass Ihnen Geld fehlt – vor allem, weil sie schlechte Wahlergebnisse eingefahren haben. Diesen Fehler wollen sie nun korrigieren. Die im Gesetzentwurf vorgebrachten Argumente für eine Erhöhung der absoluten Obergrenze sind zwar durchaus gut begründet. Dennoch wäre die Fraktion der Freien Demokraten diesbezüglich nicht initiativ geworden. Wir haben in den schweren Zeiten der außerparlamentarischen Opposition gelernt, mit weniger Geld effizient und erfolgreich zu arbeiten. Schade, dass man bei der Novellierung nur die Finanzierung ändern möchte, anstatt eine komplette und längst überfällige Modernisierung des Parteiengesetzes vorzunehmen. Bedauerlich insofern, da die FDP-Fraktion gerne Ergänzungen vornehmen würde, beispielsweise um mehr Publizität und Transparenz bei Sponsoring oder eine Entbürokratisierung der Verfahren zu erreichen, die heute die Parteien aber auch die Bundestagsverwaltung in unnötiger Weise belasten. Entsprechende Vorschläge werden wir in die Beratungen einbringen.“