Haushaltsausschuss
RUPPERT: Kirchliches Arbeitsrecht muss Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum kirchlichen Arbeitsrecht erklärt der religionspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Stefan Ruppert:
„Der EuGH hat erneut die Grenzen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen aufgezeigt. Für die Fraktion der Freien Demokraten ist klar: Ein zeitgemäßes kirchliches Arbeitsrecht muss die Interessen der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigen. Das müssen die kirchlichen Arbeitgeber berücksichtigen und einen Wandel einleiten: Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften dürfen im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts bestimmte berufliche Anforderungen festlegen. Diese Vorgaben müssen aber auf die beruflichen Tätigkeiten beschränkt sein. Der persönliche Lebensbereich der Arbeitnehmer darf nicht berührt werden.“