Haushaltsausschuss
RUPPERT: Katholische Kirche braucht modernes Arbeitsrecht
Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht erklärt der religionspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Stefan Ruppert:
„Das Urteil zugunsten des Chefarztes ist richtungsweisend. Denn es zeigt erneut, dass weitgehende Erwartungen der Kirchen an das Privatleben ihrer Arbeitnehmer nicht mit den heutigen Vorstellungen der weltlichen Gesellschaft vereinbar sind. Für die FDP-Fraktion ist klar: Anforderungen eines kirchlichen Arbeitgebers dürfen den persönlichen Lebensbereich eines Arbeitnehmers nur dann berühren, wenn diese für die berufliche Tätigkeit unerlässlich sind. Das Urteil sollte die Kirchen dazu ermutigen, den notwendigen Wandel hin zu einem modernen kirchlichen Arbeitsrecht einzuleiten. Das dürfte ihnen sicherlich zu mehr Glaubwürdigkeit verhelfen.“