Parl. Geschäftsführer
Sprecher für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Haushaltsausschuss

Dr. Stefan Ruppert
Pressemitteilung

RUPPERT-Gastbeitrag: Wie Wahlergebnisse nivelliert werden

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Stefan Ruppert schrieb für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Samstagsausgabe) den folgenden Gastbeitrag:

Demokratische Wahlen verleihen Menschen und Parteien Vertrauen zur Übernahme politischer Verantwortung. Sie entscheiden über die Legitimation einer Regierung und bieten die Möglichkeit ihrer Abwahl. An Wahltagen beginnen oder enden politische Karrieren. Die richtigen Konsequenzen aus einer Niederlage bieten die Chance auf ein besseres Abschneiden bei der nächsten Wahl.

Von der Öffentlichkeit weniger wahrgenommen, entscheiden Wahlen aber auch über die Verteilung von Ressourcen. Die staatliche Parteienfinanzierung erstattet auf der Grundlage des Ergebnisses Wahlkampfkosten. Den Fraktionen als parlamentarischen Pendants der Parteien werden Mittel für ihre Arbeit bereitgestellt und den Abgeordneten der jeweiligen Fraktion steht Geld für die Beschäftigung eigener Mitarbeiter zur Verfügung.

Dieses System hat sich grundsätzlich bewährt: Es ermöglicht Kandidaten ohne eigenes Vermögen oder große Spender den Aufstieg bis in höchste Ämter. Es stärkt die Unabhängigkeit von Parteien gegenüber Interessenvertretern und ermöglicht eine wirksame Kontrolle der Regierung durch den Bundestag. Vor allem aber zwingt es Parteien, sich im Falle von Niederlagen immer wieder selbst politisch zu hinterfragen. Diese wichtige Korrekturfunktion verlorener Wahlen haben CDU/CSU und SPD seit 2015 weitgehend außer Kraft gesetzt.

Eine Fülle von Maßnahmen und nicht zuletzt die Übergröße des Bundestages haben sie den Schmerz von Wahlniederlagen kaum spüren lassen: Die Partei- und Fraktionsfinanzen brachen weit weniger ein, als es das Wahlergebnis verlangt hätte. Die absolute Zahl der Abgeordneten lag wegen des größer gewordenen Bundestags deutlich höher, als es das erzielte Ergebnis bei der gesetzlichen Zahl von 598 Abgeordneten versprach.

Das Personal konnte weitgehend weiter beschäftigt werden oder es wurden zahlreiche neue Stellen in den Ministerien geschaffen. Bereits 2015 erhöhten CDU/CSU und SPD die Wahlkampfkostenerstattung deutlich. Die Saat war gelegt, geerntet wurde sie als man im Juni 2018 in einem Eilverfahren zusätzlich die absolute Obergrenze der Parteienfinanzierung deutlich anhob. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Begründung für eine außerordentliche Anhebung unterblieb fast völlig, weshalb die FDP mit anderen Oppositionsfraktionen dagegen in Karlsruhe klagt.

Nach dem ersten Streich bei den Parteifinanzen folgte der zweite bei der Fraktionsfinanzierung. Dem Gesetz folgend macht Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hierzu einen jährlichen Erhöhungsvorschlag. Die von ihm vorgeschlagene Erhöhung um etwas mehr als zwei Prozent reichte der Großen Koalition aber bei weitem nicht. Auf den letzten Metern der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 beschloss der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Koalition eine zusätzliche Erhöhung um 3,3 Millionen Euro auf einen Gesamtbetrag von 115,2 Millionen Euro.

Schließlich erhöhten CDU/CSU und SPD die jedem Abgeordneten zur Verfügung stehende Pauschale zur Beschäftigung eigener Mitarbeiter sukzessive von monatlich 15 798 Euro in 2013 auf nunmehr 22 201 Euro seit dem 1. April 2019 – eine Steigerung von mehr als 40 Prozent. Die Summe dieser Maßnahmen kompensierte die erlittenen Wahlniederlage der Union von 41,5 Prozent 2013 auf das seit 1949 schlechteste Wahlergebnis von 32,9 2017 und der SPD von den bereits mäßigen 25,7 Prozent 2013 auf das historische Tief von 20,5 Prozent 2017 zu relevanten Teilen.

Vor diesem Hintergrund erscheinen auch die zögerliche Haltung der SPD und die weitgehende Blockade von CDU/CSU bei den Initiativen zur Verkleinerung des Bundestages in einem anderen Licht. So machte die Union anders als alle anderen Fraktionen lediglich Vorschläge, die ihren eigenen Anteil an Abgeordneten im Verhältnis zulasten Anderer vergrößert hätte. Auch hier gilt, dass größer werdende Parlamente den Effekt demokratischer Niederlagen deutlich abfedern. Nun mag man einwenden, dass doch alle Parteien im Parlament von den Änderungen profitieren. Dies ist richtig, notwendig werden sie dadurch aber nicht.

Dies ist ausdrücklich kein Plädoyer gegen das bestehende System der Partei- und Fraktionsfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland. Die repräsentative Demokratie soll hier im Gegenteil verteidigt und in ihrer Legitimation gestärkt werden. Demokratie kostet Geld. Insbesondere benötigt ein Parlament, das die Regierung wirksam kontrollieren soll, entsprechende Finanzmittel und Personalressourcen. Wer sich aber auf der anderen Seite ungerechtfertigt bedient, gefährdet unsere Ordnung in gleichem Maße wie die, die sie von rechts und links außen angreifen. Die deutsche Parteien- und Fraktionsfinanzierung lebt von der klugen Selbstbeschränkung.

Die Summe der Maßnahmen von CDU/CSU und SPD haben die Auswirkungen demokratischer Wahlen in wichtigen Bereichen nivelliert. Der Anreiz zur notwendigen Selbstkorrektur wurde betäubt. Nicht von ungefähr ist es zu keinen erkennbaren politischen Kurskorrekturen gekommen, drängende Probleme wie die fehlende Digitalisierungsstrategie, die Folgen von Migration und ihre Steuerung oder die wirksame Abkopplung des Ressourcenverbrauchs von notwendigem Wachstum harren der Lösung. Die Menschen verlieren das Vertrauen in die Reformfähigkeit und Lösungskompetenz der repräsentativen Demokratie nicht zuletzt deshalb, weil sie die Antwortfähigkeit zur Korrektur des eigenen Kurses vermissen. Die Notwendigkeit bestand schlicht nicht. „Ich sehe nicht, was wir anders machen sollten.“ Dieser Satz Angela Merkels nach der historischen Wahlniederlage ihrer Partei 2017 erscheint vor diesem Hintergrund in einem noch ungünstigeren Licht. Die repräsentative Demokratie stärkt das nicht.

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