Pressemitteilung

RUPPERT-Interview: Drastischer Eingriff in die Wahlfreiheit

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Stefan Ruppert gab „Tagesspiegel Online“ das folgende Interview. Die Fragen stellte Albert Funk:

Frage: Herr Ruppert, im Landtag von Brandenburg ist ein Paritätsgesetz beschlossen worden zur Gleichstellung von Männern und Frauen bei der Besetzung der Parlamentssitze. Auch bei der anstehenden Reform des Wahlrechts auf Bundesebene spielt die Forderung eine Rolle. SPD, Grüne und Linke fordern die Parität per Gesetz. In der CDU gibt es Sympathie dafür, wenn auch keine ausdrückliche Zustimmung. Warum macht die FDP nicht mit?

Ruppert: Weil wir Paritätsgesetze für verfassungswidrig halten. Vor hundert Jahren, zu Beginn der Weimarer Republik, wurde ein einheitliches Wahlvolk geschaffen, in dem alle Frauen und Männer wählen und gewählt werden durften. Eben diese Errungenschaft wollen die Vorschläge zum Wahlrecht seitens der Grünen, der SPD und der Linken nun rückgängig machen, wenn auch mit vermeintlich wohlmeinend-feministischer Intention. Mit der Allgemeinheit und der Gleichheit werden dabei aber zwei wesentliche Wahlrechtsgrundsätze angegriffen.

Frage: Was bedeutet das?

Ruppert: Das Wahlvolk soll durch Paritätsgesetze wieder nach Geschlechtern geteilt werden. Zwar dürfen weiterhin alle wählen, aber es können nicht mehr alle von allen gewählt werden. Das Ergebnis der Wahl muss nämlich in Bezug auf das Geschlechterverhältnisses von vorneherein feststehen. Frauen und Männern wäre es künftig verwehrt, Parteien mit einem stärkeren Anteil eines Geschlechts zu wählen. Das ist ein drastischer und durch nichts zu rechtfertigender Eingriff in die Freiheit der Wahl.

Frage: Was befürchten Sie?

Ruppert: Es geht in der Auseinandersetzung um nicht weniger als die Frage, ob das Wahlrecht auch künftig nur regelt, wie gewählt werden soll, und nicht, welche Ergebnisse dabei herauskommen müssen. Die Entscheidung für ein Paritätsgesetz provoziert Unsicherheit, ob kommende Wahlen demokratisch im Sinne der Verfassung ablaufen. Man stelle sich vor, die künftige Zusammensetzung des brandenburgischen Landtags, im äußersten Fall die von ihm beschlossenen Gesetze wären verfassungswidrig. Das Ansehen der repräsentativen Demokratie wäre schwer beschädigt. Es ist nun Aufgabe der Gegner, diese Unsicherheit durch ein Anrufen der Verfassungsgerichte zu vermeiden.

Frage: Immerhin gab es eine Mehrheit im Potsdamer Landtag für das Paritätsgesetz…

Ruppert: In Brandenburg haben die Befürworter in ihrem Eifer den guten Brauch hinter sich gelassen, in Wahlrechtsfragen einen möglichst breiten Konsens zu finden. Die knappe Mehrheit diktiert der Minderheit die Grammatik der Macht mit einem neuen Wahlrecht.

Frage: Die FDP ist sehr ‚männerlastig‘, sowohl bei den Mitgliedern als auch in der Bundestagsfraktion. Könnte ein Paritätsgesetz das nicht ändern?

Ruppert: Ein höherer Frauenanteil im Bundestag ist wünschenswert. Geht man dem Problem der geringeren Repräsentation auf den Grund, so zeigt sich, dass Frauen in allen Parteien unterrepräsentiert sind. Auch bei den beiden Fraktionen, in denen Frauen die Mehrheit stellen, den Grünen und der Linken, sind sie in der Mitgliedschaft deutlich in der Minderheit. Die Fraktionen von SPD und FDP übertreffen ihren Frauenanteil in der Partei leicht oder bilden ihn ab. Lediglich in der Union und bei der AfD scheinen es Frauen schwerer als Männer zu haben, sich bei der Aufstellung für ein Mandat auch innerparteilich durchzusetzen. Der Kern des Problems liegt also in den Parteien, ihren Abläufen, Gremien und Arbeitsformen. Sie sind für Frauen deutlich weniger attraktiv als für Männer. Es handelt sich um ein Problem der Gesellschaft. Sie muss es dringend lösen, nicht der Gesetzgeber.

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