Dr. Marco Buschmann
Pressemitteilung

BUSCHMANN-Interview: Wir wollen sicherstellen, dass das Geld vollständig in die Bildung fließt

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Marco Buschmann gab dem „Deutschlandfunk“ das folgende Interview. Die Fragen stellte Dirk-Oliver Heckmann:

Frage: Herr Buschmann, die Ministerpräsidenten haben also einmütig entschieden die Grundgesetzänderung abzulehnen. Ist das nicht auch eine heftige Klatsche auch für die FDP? Denn diese Änderungen, die waren mit den Ministerpräsidenten ja offenbar überhaupt nicht abgesprochen.

Buschmann: Nein, ich glaube, das ist ein wenig Theaterdonner. Denn die Länder wollen jetzt ein Stück weit ausloten, ob sie sich von der Zweckbindung dieser Mittel, die der Bund geben möchte, befreien können. Und für uns, nicht nur als FDP, auch für die anderen Parteien ist es wichtig, dass dieses Geld, das der Bund gibt, zielgenau vollständig für Qualitäts- und Leistungssteigerungen in der Bildung eingesetzt wird. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber dieser harte Widerstand, der da jetzt formuliert wird, der zeigt ja, dass es offenbar nicht so selbstverständlich ist. Und ich glaube, am Ende werden wir im Vermittlungsausschuss dasitzen. Und wenn die Ministerpräsidenten uns tatsächlich nachweisen können, dass die Regelungen, die diese Zielgenauigkeit sicherstellen sollen, dass die im Detail hier oder da eine Härte bedeuten, dann muss man sprechen können. Aber an dem Grundsatz, dass dieses Geld zu einhundert Prozent für die Steigerung von Qualität und Leistungskraft des deutschen Bildungssystems verwendet werden muss, daran darf sich nichts ändern.

Frage: Was sagen Sie denn zu der Kritik der Ministerpräsidenten, dass diese Milliarden für den Digitalpakt auch ohne eine Änderung des Grundgesetzes fließen könnten. Weshalb denn überhaupt dieser Eingriff in den Föderalismus? Ist er nicht völlig überflüssig?

Buschmann: Also, erstens: Wir brauchen diese Grundgesetzänderung, denn ansonsten bedeutet das sogenannte Kooperationsverbot, das wir seit 2006 im Grundgesetz haben, dass der Bund eben die Bildung nicht finanzieren darf. Und deshalb war es in jedem Fall und ist es in jedem Fall nötig, das Grundgesetz zu ändern.

Frage: Das sieht allerdings Armin Laschet völlig anders. Der sagt: Man hätte auch eine andere Lösung finden können, nämlich über eine Umverteilung der Umsatzsteuer beispielsweise.

Buschmann: Ja, dann gäbe es aber keine Zweckbindung. Natürlich können Sie den Ländern einen größeren Anteil am Steueraufkommen geben. Dann weiß aber niemand, wofür dieses zusätzliche Geld eingesetzt wird. Und schauen Sie, wir haben eine strukturelle Unterfinanzierung des Bildungssystems in Deutschland. Wir geben in Deutschland ungefähr, bezogen auf unser Bruttoinlandsprodukt, ein Fünftel weniger für Bildung aus als das der Durchschnitt, nicht der Spitzenländer, der Durchschnitt aller anderen OECD-Länder tut. Und deshalb ist es für uns aus Bundessicht entscheidend, dass hundert Prozent des Geldes, was wir da jetzt zur Verfügung stellen auch wirklich in die Bildung investiert wird und nicht in irgendetwas anderes. Und deshalb haben wir uns für diesen Weg entschieden, der zielgenau Investitionen in Bildung ermöglicht. Und dass die Länder das Geld lieber vielleicht auch für was anderes ausgeben können, das kann ich aus deren Perspektive vielleicht sogar verstehen, aber es geht ja jetzt nicht darum die an allen möglichen anderen Stellen zu entlasten, sondern bei der Bildung was zu tun.

Frage: Aber Herr Buschmann, Armin Laschet und auch alle anderen Ministerpräsidenten sagen ja nicht, dass sie das Geld gerne für andere Projekte verwenden wollen, sondern sie sagen: Ja danke. Wir nehmen das Geld natürlich gerne, wenn es notwendig ist für die Digitalisierung der Schulen. Aber eine Grundgesetzänderung kommt einfach nicht infrage, jedenfalls nicht in dieser Form.

Buschmann: Ich glaube, da ist ganz viel Theaterdonner dabei. Schauen Sie, der Vorwurf, dass hier in den Föderalismus eingegriffen würde, das stimmt ja nicht. Wir hatten in Deutschland fast 40 Jahre sogar eine Rahmengesetzgebungskompetenz für den Bund, also viel tiefere Eingriffsmöglichkeiten in die Bildung. Da hat niemand gesagt, dass das ein Verstoß gegen das föderale Prinzip ist. Und schauen Sie: Alles, was wir jetzt machen, sind ja nur zwei Dinge. Erstens, wir wollen sicherstellen, dass das Geld vollständig in die Bildung fließt und dass das Geld nicht genommen wird, um es einzusparen bei den Bildungsinvestitionen der Länder, sondern, dass es zusätzlich obendrauf kommt. Und zweitens und das ist so eine Formulierung, an der sich der eine oder andere stört, die aber eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, ist, dass wir sagen: Der Bund kann mit den Ländern darüber verhandeln, wie dieses Geld Qualität und Leistungsfähigkeit in der Bildung steigert, aber das bestimmt der Bund auch nicht alleine, sondern das wird in Verhandlungen und in Vereinbarungen mit den Ländern festgelegt. Und das ist deshalb sehr kooperativ angelegt. Und da muss niemand Angst haben, dass von Berlin aus demnächst die Lehrpläne geändert werden. Sondern es soll einfach nur sicherstellen, dass insgesamt die Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungssystems ansteigt und da finde ich, sollte sich jeder hinter versammeln, hinter diesem Ziel.

Frage: Herr Buschmann, Sie sagen wiederholt, sie wollen dafür sorgen aus Sicht des Bundes, dass diese fünf Milliarden auch wirklich für die Digitalisierung ausgegeben werden in den Ländern und nicht für irgendwas anderes. Aber kann man das nicht sicherstellen durch eine vertragliche Regelung mit den Ländern, beispielsweise ohne gleich das Grundgesetz ändern zu müssen, denn damit sind die Länder ja nicht einverstanden.

Buschmann: Ja, das sind zwei Paar Schuhe. Also, es gibt ja eine vertragliche Lösung: Dieser Digitalpakt ist ja nichts anderes als der Entwurf eines, wenn Sie so wollen, Vertrages zwischen Bund und Ländern. Aber das Grundgesetz regelt, welche Verträge Bund und Länder überhaupt schließen können. Sie dürfen ja keine Vereinbarung über etwas schließen, was das Grundgesetz verbietet. Und wir haben leider seit 2006 eine Regelung im Grundgesetz, die besagt, dass im Bereich der Bildung dies nicht zulässig ist. Das ist das sogenannte Kooperationsverbot. Wir brauchen eine Grundgesetzänderung und wir müssen sicherstellen, dass das Geld vollständig in die Bildung fließt, nicht nur beim Digitalpakt, sondern auch bei künftigen Programmen, um die Qualität und Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungssystems zu steigern.

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