
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
MARTENS: Internationaler Strafgerichtshof muss gestärkt werden
Zum 20-jährigen Bestehen des Internationalen Strafgerichtshofs erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Jürgen Martens:
„Am 17. Juli jährt sich zum zwanzigsten Mal die Verabschiedung des Rom-Statuts, der vertraglichen Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). In einem interfraktionellen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, den der Bundestag am Donnerstag verabschieden wird, wird die Arbeit des IStGH gewürdigt und zugleich gefordert, den Gerichtshof zu stärken.
Der IStGH leistet im Kampf gegen die Straflosigkeit von Kriegsverbrechen einen wirksamen Beitrag zu mehr Gerechtigkeit. Die internationale Gerichtsbarkeit hat die Durchsetzung von Menschenrechten insbesondere in bewaffneten Konflikten und gescheiterten Staaten gestärkt.
Bis heute haben 123 Staaten den IStGH anerkannt, darunter alle EU-Staaten. Keine Unterstützung erfährt der Gerichtshof bedauerlicherweise durch die Mitglieder des Sicherheitsrats USA, Russland und China. Dadurch wird das Weltrechtsprinzip nicht durchgesetzt und der IStGH erheblich geschwächt. Die Bundesregierung wird daher im Antrag aufgefordert, sich für den Anschluss weiterer Staaten einzusetzen.
Problematisch ist, dass immer mehr afrikanische Länder aus dem Statut aussteigen bzw. den Ausstieg erwägen. Hintergrund ist der Vorwurf, der IStGH arbeite hauptsächlich gegen afrikanische Regierungen. Von den Verfahren sind zwar in der Regel afrikanische Staaten betroffen, die Hälfte der Verfahren wurde jedoch von den Regierungen der betroffenen Staaten selbst angestoßen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass keine weiteren Staaten mehr aus dem Verbund austreten. Aufgrund der langen Verfahrensdauern ist es zudem notwendig, dass die Bundesregierung Vorschläge zur Beschleunigung der Verfahren formuliert.“