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Christian Lindner
Pressemitteilung

LINDNER-Interview: Das bayerische Gesetz verletzt die Freiheit der Bürger

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Lindner gab der „Passauer Neuen Presse“ (Dienstagsausgabe) das folgende Interview. Die Fragen stellte Andreas Herholz:

Frage: Herr Lindner, die FDP zieht gemeinsam mit der Linken und den Grünen nach Karlsruhe und klagt gegen das bayerische Polizeigesetz. Machen Sie jetzt Landtagswahlkampf mit Hilfe des höchsten Gerichtes?

Lindner: Wir sehen uns in der Sache in der Pflicht. Wenn es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Norm gibt, sind die Bundestagsabgeordneten aufgerufen, diese vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen. Zusammen bringen wir mehr als 25 Prozent der Abgeordneten zusammen. Damit sind wir klagebefugt. So erklärt sich die ungewöhnliche Konstellation. Das ist etwas anderes, als sich auf einen gemeinsamen Entwurf für ein Polizeigesetz zu verständigen. Auf der fachlichen Ebene bleiben natürlich die Unterschiede. Sie könnten stattdessen eher fragen, ob die CSU am Polizeirecht herumgebastelt hat, nur um im Wahlkampf den starken Max zu markieren.

Frage: An welcher Stelle des Gesetzes gibt es aus Ihrer Sicht konkrete Verstöße gegen die Verfassung?

Lindner: Die CSU-Alleinregierung überträgt staatliche Befugnisse, die wir sonst nur aus der Terrorabwehr kennen und die dort auch ihre Berechtigung haben, auf den Bereich der allgemeinen Polizeitätigkeit. Bisher setzt das Polizeirecht eine konkrete Gefahr voraus, damit in die Bürgerrechte eingegriffen werden kann. Nach dem bayerischen Gesetz soll jetzt schon eine „drohende Gefahr“ ausreichen. Dann sind schwere Eingriffe zulässig, zum Beispiel eine dauerhafte heimliche Observation. Für die Vorfeldaufklärung sind aber bei uns die Nachrichtendienste zuständig. Ich möchte nicht, dass die Grenzen zur Polizei hier verwischen.

Frage: Der Vorwurf, Deutschland entwickle sich zu einem Willkürstaat, geht aber dann doch zu weit, oder woran machen Sie das fest?

Lindner: Von Willkürstaat habe ich nicht gesprochen. Uns geht es um den Rechtsstaat. Der schränkt nur insoweit Bürgerrechte ein, als es verhältnismäßig ist. Aber das bayerische Gesetz verletzt die Freiheit der Bürger, ohne mehr Sicherheit zu bringen. Nehmen Sie das Beispiel des vorsorglichen Gewahrsams, der zu einer Art Unendlichkeitshaft werden kann, ohne dass ein Urteil vorliegt. Natürlich ist es notwendig, dass der Staat die Sicherheit seiner Bürger umfassend garantiert. Entscheidend aber ist, dass wir genügend Polizisten haben, die für ihre Aufgaben ausreichend ausgebildet sind. Da gibt es auch in Bayern Nachholbedarf.

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