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Leitplanken machen GEG wirtschaftlich und praxistauglich

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf neue Leitplanken beim Gebäudeenergiegesetz geeinigt.

Heizungen

Wir haben das Gebäudeenergiegesetz in konstruktiven Gesprächen mit den Koalitionspartnern fundamental geändert und dabei durchgesetzt, dass das Gesetz wirtschaftlich, technologieoffen und praxistauglich für Bürger und Kommunen wird. Niemand muss eine funktionierende Heizung herausreißen und ersetzen. Selbstverständlich dürfen diese Heizungen auch repariert werden. Bei Gebäuden haben wir maximale Technologieoffenheit erzielt: Fortan dürfen alle geeigneten Technologien eingesetzt werden, die dazu dienen, CO2-Emissionen zu reduzieren. Neben der Wärmepumpe oder Fernwärme sind das auch Gasheizungen, die künftig auf Wasserstoff umrüstbar sind. Ebenso bleibt es erlaubt, sowohl im Bestand als auch in Neubauten mit Biomasse zu heizen. Dazu gehören etwa die erneuerbaren Energiequellen Holzhackschnitzel und Pellets.

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Heizung und kommunale Wärmeplanung müssen aufeinander abgestimmt sein. Deshalb gilt das GEG erst, wenn auch eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Erst im nächsten Schritt wählen die Bürgerinnen und Bürger die dazu passende Heizung aus. Wir haben immer gesagt: Die Heizung muss zum Haus passen, nicht umgekehrt.

Wir wollen Deutschland bis 2045 klimaneutral gestalten. Das ist eine große Aufgabe, bei der wir die Menschen mitnehmen müssen. Mit diesen Leitplanken als Beratungsgrundlage bringen wir das Gesetz jetzt in den Bundestag ein.

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