Wolfgang Kubicki
Pressemitteilung

KUBICKI-Interview: Doppelte Rentenbesteuerung muss vermieden werden

Das FDP-Fraktionsvorstandsmitglied Wolfgang Kubicki gab der „Passauer Neuen Presse“ (Freitagsausgabe) das folgende Interview. Die Fragen stellte Andreas Herholz:

Frage: Herr Kubicki, ein Richter des Bundesfinanzhofs hält die Besteuerung der Renten für verfassungswidrig. Die FDP will Klarheit vom Bundesfinanzminister. Muss es hier Korrekturen geben?

Kubicki: Es handelt sich immerhin um den stellvertretenden Vorsitzenden des für Alterseinkünfte und Altersvorsorge zuständigen 10. Senats des Bundesfinanzhofs, Egmont Kulosa. Seine Kritik ist mehr als deutlich. Er kritisiert eine Zweifachbesteuerung bei den Renten und spricht von einer evidenten Verfassungswidrigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2002 gefordert, genau dies zu vermeiden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz muss jetzt konkrete Zahlen und Vergleichsrechnungen vorlegen, die diese Behauptung widerlegen. Wir können nicht hinnehmen, dass ein verfassungswidriges Gesetz weiter umgesetzt wird.

Frage: Finanzminister Scholz muss Klarheit schaffen, sonst muss das Bundesverfassungsgericht prüfen?

Kubicki: Die FDP-Fraktion wird über dieses Problem beraten und prüfen, wie wir damit umgehen. Wir werden sicherlich parlamentarische Initiativen ergreifen. Jetzt ist der Bundesfinanzminister gefragt. Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage von uns im August schon einmal reagiert. Sie hat bekräftigt, dass nach ihrer Auffassung im Rahmen der Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung praktisch keine verfassungswidrige Zweifachbesteuerung von Aufwendungen zur Altersvorsorge auftritt. Wenn jetzt ein hochrangiger Richter daran zweifelt, ist es Aufgabe des Bundesfinanzministers, dieser Auffassung entgegenzutreten – und zwar zeitnah. Wir fordern Olaf Scholz auf nachzuweisen, dass die Auffassung von Herrn Kulosa unzutreffend ist. Es gilt, den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit auszuräumen oder die umstrittenen Regelungen zu ändern. Die einschlägige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist sehr eindeutig. In jedem Fall sind die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.

Frage: Die Rentnerinnen und Rentner erwarten Klarheit...

Kubicki: Wir brauchen eine zeitnahe Klärung. Die nicht ausreichende Freistellung von der Besteuerung für Vorsorgeaufwendungen ist offensichtlich verfassungswidrig. Das muss durch die Finanzgerichte geklärt werden, bis zum Bundesfinanzhof.

Frage: Themenwechsel: Nachdem zwei Abgeordnete einen Schwächeanfall erlitten hatten, will der Bundestag wegen zu hoher Arbeitsbelastung die Zeiten der Plenarsitzungen verkürzen. Ist der Stress wirklich so groß?

Kubicki: Die Belastung ist nicht so dramatisch, wie es manchmal dargestellt wird. Wir wissen nicht, warum die Abgeordneten einen Schwächeanfall hatten – ein Kollege am Morgen, eine Kollegin am frühen Abend. Es liegt jedoch wahrscheinlich nicht an der Arbeitsbelastung. Die Art und Weise, wie Abgeordnete ihr Mandat ausüben, entscheiden sie im Übrigen immer noch selbst. Meine Arbeitsbelastung ist relativ hoch, aber darüber klage ich nicht. Niemand muss im Bundestag verweilen, wenn er glaubt, damit seine Gesundheit zu schädigen. Ich halte das für wirklich übertrieben. Kein anderer Berufsstand kann seine Arbeitszeit so frei einteilen wie ein Abgeordneter. Wenn sich einige selbst unter Druck setzen, ist das ihr persönliches Problem und nicht das des Bundestags. Jeder Abgeordnete hat mindestens drei Mitarbeiter, die ihm persönlich zuarbeiten, wenn nicht sogar mehr. Es gibt kaum privilegiertere Tätigkeiten. Wer auf diesem Niveau klagt, der kennt die Wirklichkeit nicht mehr.

Frage: Sie halten eine Verkürzung für überflüssig?

Kubicki: Manchmal frage ich mich, ob wir wirklich alles im Plenarsaal debattieren müssen. Jetzt haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass man Zeit einspart, indem man von 38-Minuten-Runden auf 30 Minuten runtergeht und dass einige Tagungsordnungspunkte von Donnerstag auf Mittwoch vorgezogen werden. Mittwochs sind wir in aller Regel gegen 16 oder 17 Uhr fertig. Dadurch ist beinahe sicher, dass am Donnerstag nicht länger als bis 24 Uhr getagt werden muss. Das ist eine rein organisatorische Veränderung.

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