Ausschuss für Arbeit und Soziales
KOBER: Prinzip des Förderns und Forderns hat sich bewährt
Zur Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Hartz-IV-Sanktionen erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Pascal Kober:
„In der Debatte über die Hartz-IV-Sanktionen wird das Bild verzerrt. Lediglich drei Prozent der Leistungsbezieher werden überhaupt sanktioniert, beispielsweise weil sie Terminen unentschuldigt fernbleiben. Ehrlich betrachtet zeigt das: Die Mitarbeiter in den Jobcentern setzen Sanktionen sehr umsichtig und verantwortungsvoll ein. Die niedrige Zahl belegt auch, dass die Anforderungen und Pflichten zur Mitwirkung den Einzelnen nicht überfordern. Im Gegenteil, die geringe Sanktionsquote ist der Beleg, dass sich das Prinzip des ‚Förderns und Forderns‘ bewährt hat. Das Fordern selbst fördert die Menschen. Im Übrigen dürfen wir nicht vergessen, dass Solidarität keine Einbahnstraße ist. Den Sanktionen für Meldeversäumnisse entspricht die sanktionsbewehrte Pflicht, Steuern und Abgaben zu entrichten.“