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Kein Steuergeld für Terror: Zahlungen an das UN-Palästinenserhilfswerk UNRWA streng überprüfen
Das Hilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästinenser (UNRWA) steht wegen Verbindungen zur Terrororganisation Hamas in der Kritik. Nicht zuletzt der Terrorakt vom 7. Oktober 2023 hat gezeigt, dass die Mittel zum Teil zweckentfremdet wurden und damit den eigentlichen Zielen und unseren Werten zuwiderliefen. Deutschland muss alles dafür tun, den Missbrauch von steuerfinanzierten Hilfsmitteln durch Terrororganisationen zu unterbinden. Deshalb setzen wir uns seit langem dafür ein, die deutschen Zahlungen auch an das Hilfswerk kontinuierlich zu prüfen.

Bereits unmittelbar nach dem brutalen Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel hat die FDP-Fraktion im Herbst 2023 in einem Positionspapier skizziert, welche Konsequenzen aus ihrer Sicht zu ziehen sind. Seither wirken wir darauf hin, dass im Wege der jährlichen Haushaltsgesetze die Konditionen von Hilfszahlungen klar definiert und konsequent eingehalten werden.
Wie aus der Antwort des Auswärtigen Amtes auf die Schriftliche Frage unserer Bundestagsabgeordneten Claudia Raffelhüschen hervorgeht, zahlte die Bundesregierung im Jahr 2024 insgesamt 142 Millionen Euro, um das UN-Palästinenserhilfswerk (UNRWA) zu unterstützen. Für uns ist klar: Diese umfangreiche finanzielle Unterstützung geht mit einer besonderen Verantwortung für eine zweckgemäße Mittelverwendung einher. Dies betrifft insbesondere die Zuwendungen an die UNRWA im Gazastreifen, der eine Unterwanderung durch die dort herrschende Terrororganisation Hamas vorgeworfen wird. Eine direkte Beteiligung von UNRWA-Mitarbeitern am brutalen Überfall auf Israel vom 7. Oktober 2023 und an Geiselnahmen gilt in einzelnen Fällen als erwiesen.
Auf Initiative der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag wurden im Haushaltsgesetz für 2024 erstmals Regelungen zur Verhinderung von Terrorfinanzierung eingeführt. Konkret soll damit gewährleistet werden, dass deutsche Steuergelder nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt und nicht an Empfänger gezahlt werden, die terroristische Vereinigungen sind oder terroristische Vereinigungen unterstützen. Die betreffenden Ressorts der Bundesregierung sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgaben durch die Mittelempfänger sicherzustellen. Dass das geschieht, ist eine Frage der Kontrolle – und die fordern wir ein. In einer sogenannten Kleinen Anfrage an die Bundesregierung dringen wir darauf, dass sie sich dazu äußert, wie sie den Sorgfalts- und Prüfpflichten des besagten § 8a mit Blick auf die UNRWA nachkommt. Die Antwort steht noch aus.