Infopapier

Infopapier zur Erbschaftsteuer

Es ist keine Erhöhung der Erbschaftsbesteuerung von Immobilien geplant. Allerdings soll die Wertermittlung von Immobilienvermögen zum 1.1.2023 in bestimmten Fällen an die tatsächlichen Wertentwicklungen angepasst werden. Dadurch erhöht sich für einige Grundstücke die erbschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage – für die meisten Übertragungen ändert sich nichts.

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