ARCHIV
Infopapier
Infopapier zur Erbschaftsteuer
Es ist keine Erhöhung der Erbschaftsbesteuerung von Immobilien geplant. Allerdings soll die Wertermittlung von Immobilienvermögen zum 1.1.2023 in bestimmten Fällen an die tatsächlichen Wertentwicklungen angepasst werden. Dadurch erhöht sich für einige Grundstücke die erbschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage – für die meisten Übertragungen ändert sich nichts.
Was wir machen. Was wir fordern. Was wir wissen wollen.
-
Claudia RaffelhüschenPlenarredeRede Claudia Raffelhüschen zu Mehr Netto vom Brutto
Plenarrede anschauen -
Johannes VogelPlenarredeRede Johannes Vogel zu Mehr Netto vom Brutto
Plenarrede anschauen -
Markus HerbrandPlenarredeRede Markus Herbrand zu Cum-Ex-Geschäften
Plenarrede anschauen -
Christian LindnerPlenarredeRede Christian Lindner zu Steuerfortentwicklungsgesetz, Finanzmarkt
Plenarrede anschauen -
Markus HerbrandPlenarredeRede Markus Herbrand zu Solidaritätszuschlagsbefreiungsgesetz
Plenarrede anschauen -
Christian DürrPlenarredeRede Christian Dürr zu Solidatszuschlagsbefreiungsgesetz
Plenarrede anschauen -
Markus HerbrandPlenarredeRede Markus Herbrand zu Steuerpolitik
Plenarrede anschauen -
Markus HerbrandPlenarredeRede Markus Herbrand zu Jahressteuergesetz 2024, Existenzminimum
Plenarrede anschauen -
Markus HerbrandPlenarredeRede Markus Herbrand zu Steuerreform für Familien, Mittelstand und Unternehmen
Plenarrede anschauen