Infopapier zum Nachtragshaushalt 2023 und zum Haushalt 2024
Erstmals hat sich das Bundesverfassungsgericht grundlegend mit der Auslegung der Schuldenbremse befasst. Nach dem Urteil vom 15.11.2023 ist es das Gebot der Stunde, den Bundeshaushalt rechtssicher zu machen. Das betrifft den laufenden Haushalt 2023 wie auch den Haushalt 2024. Wir werden zuerst einen technischen Nachtrag ohne zusätzliche Neuverschuldung für den Haushalt 2023 beraten und noch im Dezember beschließen, damit wir für 2023 Rechtssicherheit herstellen. Der einzig andere Weg wäre, wissentlich den Haushalt 2023 verfassungswidrig bis zum 31.12.2023 laufen zu lassen - Das wäre nicht hinnehmbar gewesen. Anschließend widmen wir uns den weiteren Beratungen des Haushalts 2024. Dafür gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit, denn die Herstellung der Rechtssicherheit ist wichtiger als eine schnelle Verabschiedung.
Was wir machen. Was wir fordern. Was wir wissen wollen.
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Otto FrickePlenarrede
Rede Otto Fricke zu Nachtragshaushaltsgesetz 2024
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Otto FrickePlenarrede
Rede Otto Fricke zu Schlussrunde Haushaltsgesetz 2025
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Christian LindnerPlenarrede
Rede Christian Lindner zu Schlussrunde Haushaltsgesetz 2025
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Christian LindnerPlenarrede
Rede Christian Lindner zu Einbringung Haushaltsgesetz 2025, Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028
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Karsten KleinPlenarrede
Rede Karsten Klein zu Bewertung der EU-Währungsunion
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Dr. Thorsten LiebPlenarrede
Rede Dr. Thorsten Lieb zu Bewertung der EU-Währungsunion
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Karsten KleinPlenarrede
Rede Karsten Klein zu Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz, Haushaltsgesetz 2024
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Frank SchäfflerPlenarrede
Rede Frank Schäffler zu Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz, Haushaltsgesetz 2024
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Dr. Florian ToncarPlenarrede
Rede Dr. Florian Toncar zu Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz, Haushaltsgesetz 2024
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