Infopapier

Infopapier zum Nachtragshaushalt 2023 und zum Haushalt 2024

Erstmals hat sich das Bundesverfassungsgericht grundlegend mit der Auslegung der Schuldenbremse befasst. Nach dem Urteil vom 15.11.2023 ist es das Gebot der Stunde, den Bundeshaushalt rechtssicher zu machen. Das betrifft den laufenden Haushalt 2023 wie auch den Haushalt 2024. Wir werden zuerst einen technischen Nachtrag ohne zusätzliche Neuverschuldung für den Haushalt 2023 beraten und noch im Dezember beschließen, damit wir für 2023 Rechtssicherheit herstellen. Der einzig andere Weg wäre, wissentlich den Haushalt 2023 verfassungswidrig bis zum 31.12.2023 laufen zu lassen - Das wäre nicht hinnehmbar gewesen. Anschließend widmen wir uns den weiteren Beratungen des Haushalts 2024. Dafür gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit, denn die Herstellung der Rechtssicherheit ist wichtiger als eine schnelle Verabschiedung.

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