Infopapier
Infopapier zum Jahressteuergesetz 2022
Am 02. Dezember 2022 wurde das Jahressteuergesetz 2022 vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung angenommen. Die abschließende Befassung des Bundesrates ist für den 16. Dezember 2022 vorgesehen. Jahressteuergesetze dienen dazu, den fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarf aufzugreifen. Nach insgesamt zwei Anhörungen des Finanzausschusses, 18 Berichterstattergesprächen und nahezu 100 Verhandlungspunkten haben wir mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine Vielzahl von entlastenden und bürokratieabbauenden Regelungen auf den Weg gebracht.
Was wir machen. Was wir fordern. Was wir wissen wollen.
-
Plenarrede
Rede Philipp Hartewig zu Offenlegung von Ertragssteuerinformationen
Plenarrede anschauen -
Plenarrede
Rede Maximilian Mordhorst zu Untersuchungsausschuss - Cum-Ex-Geschäfte Warburg Bank
Plenarrede anschauen -
Plenarrede
Rede Markus Herbrand zu Untersuchungsausschuss - Cum-Ex-Geschäfte Warburg Bank
Plenarrede anschauen -
Plenarrede
Rede Maximilian Mordhorst zu Aktuelle Stunde: Maßnahmen gegen die hohen Lebensmittelpreise
Plenarrede anschauen -
Plenarrede
Rede Ingo Bodtke zu Aktuelle Stunde: Maßnahmen gegen die hohen Lebensmittelpreise
Plenarrede anschauen -
Plenarrede
Rede Till Mansmann zu Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Plenarrede anschauen -
Plenarrede
Rede Dr. Marco Buschmann zu EU-Richtlinie Offenlegung Ertragssteuerinformationen
Plenarrede anschauen -
Plenarrede
Rede Maximilian Mordhorst zu Abkommen mit den USA über den Austausch länderbezogener Berichte
Plenarrede anschauen -
Plenarrede
Rede Maximilian Mordhorst zu Steuervorteile für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Plenarrede anschauen