Infopapier
Infopapier zu Energiepreisbremsen und Härtefallausgleich
Wir entlasten sowohl Gas-, Fernwärme- und Stromverbraucher als auch die Nutzer nicht leitungsgebundener Heizbrennstoffe rasch, umfassend und unbürokratisch. Nahezu alle Energieverbraucher zahlen für einen Teil ihres Verbrauchs nur einen reduzierten Preis. Da für den Rest des Verbrauchs der volle Marktpreis fällig wird, bleiben die notwendigen Anreize zur Energieeinsparung erhalten. Die Kosten der Preisbremse für Gas und Wärme sowie andere Heizbrennstoffe übernimmt der Staat. Die Strompreisbremse wird weitgehend über die Abschöpfung der Zufallserlöse der Stromerzeuger finanziert. Für besondere Härtefälle werden zusätzliche Entlastungsmittel durch den Bund und die Länder bereitgestellt.
Was wir machen. Was wir fordern. Was wir wissen wollen.
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Rede Konrad Stockmeier zu Aktuelle Stunde - Energiepolitik der Bundesregierung
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Rede Michael Kruse zu Aktuelle Stunde - Energiepolitik der Bundesregierung
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Rede Michael Kruse zu 3. Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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Rede Michael Kruse zu 2. Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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Rede Daniel Föst zu Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze
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Rede Michael Kruse zu Preisbremsenverlängerungsverordnung
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