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Inflationsausgleichsgesetz: Mehr Netto für 48 Millionen Menschen

 

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz schützen wir Millionen Bürgerinnen und Bürger in einer Zeit der exorbitanten Inflation vor zusätzlichen steuerlichen Belastungen. Das Gesetz sorgt dafür, dass 48 Millionen Menschen in Deutschland strukturell entlastet werden. Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. November, dem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Christian Lindner mit großer Mehrheit zugestimmt.

Durch die sogenannte kalte Progression rutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch eine Lohnerhöhung in eine höhere Steuerklasse, wodurch sich ihre Kaufkraft effektiv verringern würde. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz wird die kalte Progression in den Jahren 2023 und 2024 ausgeglichen. Gehaltserhöhungen, beispielsweise zum Ausgleich der Inflation, kommen so auch auf dem Konto der Bürgerinnen und Bürger an.

    Haushalt

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    Durchbruch in der Steuerpolitik

    „Der Abbau der kalten Progression ist eine Gerechtigkeitsfrage. Er entlastet die Menschen, die arbeiten und die am Ende der Inflation von dem Lohnauftrieb, der dann inflationsbereinigt, in eine andere Progressionsstufe geht, betroffen sind", sagte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, bereits zuvor der Welt. 

    Als „Durchbruch in der Steuerpolitik“ bezeichnete der Fraktionsvorsitzende Christian Dürr das Inflationsausgleichsgesetz. „Mit dem Inflationsausgleichsgesetz bleibt den Menschen am Ende des Monats mehr netto in der Tasche. Das ist eine Frage der Fairness gegenüber all jenen, die jeden Morgen zur Arbeit gehen und ihren Beitrag leisten“, sagte Dürr.

    Von dem Gesetz profitieren 48 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, darunter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Selbständige und selbst haftende Unternehmerinnen und Unternehmer. Lediglich Einkommen, die nach dem Reichensteuersatz besteuert werden, sind vom Inflationsausgleichsgesetz ausgenommen.

      MEYER: Wir entlasten 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger

      Zudem unterstützt das Gesetz Familien – insbesondere die im geringen und mittleren Einkommensbereich – durch steuerliche Anpassungen. In den kommenden zwei Jahren werden die Bürgerinnen und Bürger mit mehr als 45 Milliarden Euro unterstützt. Insgesamt sind folgende Änderungen im Gesetz vorgesehen:

      • Der Einkommensteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 wird angepasst und die Effekte der kalten Progression werden ausgeglichen.
      • Der Grundfreibetrag soll ab 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro und ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro erhöht werden.
      • Der Kinderfreibetrag soll ab 2023 um 202 Euro auf 8.750 Euro und ab 2024 um weitere 180 Euro auf 8.930 Euro erhöht werden.
      • Der Spitzensteuersatz soll 2023 von derzeit 58.597 Euro auf 62.810 Euro angehoben werden, für 2024 soll er ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro greifen.
      • Erstmalig seit der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags wird der Freibetrag von bisher 16.956 Euro auf 18.130 Euro beziehungsweise auf 36.260 Euro bei Zusammenveranlagung angehoben.

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