Abgeordneter
Medienpolitischer Sprecher

Ausschuss für Kultur und Medien

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Tel: 030/227-74463
Thomas Hacker
Pressemitteilung

HACKER: Grundsatz der Staatsferne im dualen Rundfunk ist nicht verhandelbar

Zur gemeinsamen abstrakten Normenkontrolle der Abgeordneten der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen das Saarländische Mediengesetz erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Thomas Hacker:

„Wir haben eine abstrakte Normenkontrolle gegen das Saarländische Mediengesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wir sind der festen Überzeugung, dass die aktuellen Regelungen zur Wahl einer Direktorin oder eines Direktors der Saarländischen Landesmedienanstalt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Grundsatz der Staatsferne im dualen Rundfunk ist für uns nicht verhandelbar. Das ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014 zeigt klar, welche Maßstäbe an das Gebot der Staatsferne zu legen sind. Das bedeutet eine möglichst große staatliche Unabhängigkeit des Rundfunks. Diese Maßstäbe gelten auch für die Aufsicht über die privaten Medien. Eine Wahl aus dem Landtag heraus ist alles andere als staatsfern und keineswegs qualifiziert für die Besetzung einer zentralen Instanz einer Rundfunk- respektive Medienaufsicht. So nehmen wir unsere Verantwortung für die Rundfunkfreiheit wahr und stellen die Rechtmäßigkeit der Wahl von Ruth Meyer entschieden in Frage. Daher haben wir das Bundesverfassungsgericht um Überprüfung gebeten.“

Immer informiert - unser Presseverteiler

Jetzt anmelden

Mit unserem Newsletter bleiben Sie informiert