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Gutachten belegt: CO2-Steuer der Großen Koalition ist höchstwahrscheinlich verfassungswidrig

 

In einem Gutachten für die FDP-Fraktion kommt Prof. Dr. Rainer Wernsmann von der Universität Passau zu dem Ergebnis, dass die verkappte CO2-Steuer der Großen Koalition höchstwahrscheinlich verfassungswidrig ist. Der klimapolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Lukas Köhler forderte Union und SPD deshalb auf, endlich umzusteuern und wirksamen Klimaschutz zu betreiben. Dabei führe kein Weg an der Ausweitung des Zertifikatehandels und einem striktem CO2-Limit vorbei.

BPK

„Die Ausgestaltung der CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz ist in den Jahren 2021-2025/26 verfassungswidrig, weil es keine Mengenbegrenzung für den CO2-Ausstoß gibt“, erläuterte Prof. Wernsmann bei der Vorstellung des Gutachtens. „Wenn es keine Mengenbegrenzung gibt, wird kein Sondervorteil abgeschöpft, sondern die Abgabe wirkt dann wie eine Steuer. Damit würde die Finanzverfassung verletzt, weil eine Steuer auf den Ausstoß von CO2 vom Grundgesetz nicht vorgesehen ist“, so Wernsmann weiter.

Der klimapolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Lukas Köhler betonte: „In der aktuell geplanten Form würde der CO2-Preis Bürger und Unternehmen bereits in den ersten drei Jahren mit rund 25 Milliarden Euro belasten, ohne dass ein spürbarer Effekt für den Klimaschutz zu erwarten ist.“ Denn weder gebe es ein CO2-Limit noch sei eine Verhaltensänderung durch den Preis zu erwarten. „Ein verfassungswidriger CO2-Preis würde das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Klimapolitik schwer erschüttern“, befürchtet Köhler. Daher müsse die Bundesregierung das Brennstoffemissionshandelsgesetz stoppen und stattdessen durch die Ausweitung des EU-Emissionshandels einen verfassungskonformen CO2-Preis auf den Weg bringen. Dieser sorge in Verbindung mit einem CO2-Limit dafür, dass alle Klimaziele garantiert erreicht würden.

Das Rechtsgutachten finden Sie hier:

Eine Zusammenfassung finden Sie hier:

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