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FDP-Fraktion klagt mit Linken und Grünen gegen Wahlrechtsreform

 

Die Fraktionen von FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen gehen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Wahlrechtsreform der Großen Koalition vor. Dazu haben die Abgeordneten der Fraktionen gemeinsam einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle und einstweilige Verfügung gestellt. Nach Einschätzung der FDP-Fraktion hat das neue Wahlrecht schwere Mängel und verletzt die Verfassung.

BPK

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Die gemeinsame Normenkontrollklage stellte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Marco Buschmann gemeinsam mit dem Sprecher für Rechtspolitik der Fraktion Die Linke Friedrich Straetmanns, der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Prozessbevollmächtigten Prof. Dr. Sophie Schönberger in der Bundespressekonferenz vor.

Buschmann betonte: „Die Große Koalition betreibt mit dem Gesetz politische Selbstbedienung.“ Ziel der Wahlrechtsreform hätte sein müssen, „das stetige Wachstum an Mandaten des Deutschen Bundestages zu dämpfen und aufzuhalten“. Denn ein immer weiter anwachsendes Parlament sei weniger arbeitsfähig und verliere auch an Akzeptanz. Dies erreiche das im Oktober vom Bundestag beschlossene geänderte Bundeswahlgesetz aber nicht. „Union und SPD haben in ihrem Gesetz alles, was zur Lösung des Problems beitragen kann, in die Zukunft vertagt“, so Buschmann.

Deswegen haben Abgeordnete der drei Oppositionsfraktionen nun das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Die Klageschrift finden Sie hier:

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