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Debatte zur Sterbehilfe

Es gibt ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 geurteilt. Deshalb muss das Recht der Sterbehilfe neu geregelt werden. Die Fraktion der Freien Demokraten vertritt bei diesem sensiblen medizin-ethischen Thema verschiedene Meinungen des liberalen Spektrums. Diese spiegeln sich in unterschiedlichen Gruppenanträgen wider. Die Reden dazu finden Sie hier:

Katrin Helling-Plahr: „Einen gegen die Autonomie gerichteten Lebensschutz darf es nicht geben."
Benjamin Strasser: „Nicht jeder Sterbewunsch ist ein Suizidwunsch."
Michael Kruse: „Freiheit und Selbstbestimmung für das Ende des eigenen Lebens."
Jens Beek: „Jedes Leben ist ein Wert an sich."

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