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Der Pride des Menschen ist unantastbar

 

LSBTI-Rechte sind uns Liberalen ein Herzensanliegen – im wahrsten Sinne des Wortes. Wo LSBTI nicht lieben können, wen sie wollen, wo ihre Selbstbestimmung beschnitten wird und sie diskriminiert werden, dort ist auch immer die Freiheit aller gefährdet. Glücklicherweise sind LSBTI-Belange in den letzten Jahren in der Gesellschaft immer präsenter geworden. Die Rechtslage hinkt dem noch oftmals hinterher. Darum setzen wir als FDP-Fraktion uns vor allem dafür ein, die Rechtslage an die gesellschaftlichen Realitäten anzupassen.

Zum CSD erklären Abgeordnete der FDP-Fraktion, was ihnen dabei besonders am Herzen liegt.

Der Pride des Menschen ist unantastbar

Christian Dürr, FDP-Fraktionsvorsitzender: Für die persönliche Freiheit sollte die sexuelle oder geschlechtliche Identität vollkommen unerheblich sein – doch leider werden viele Menschen noch heute deshalb diskriminiert. Wir Freie Demokraten machen uns dafür stark, dass jeder Mensch selbst entscheiden kann, wie er liebt und lebt. In den vergangenen Jahren haben wir auf diesem Gebiet bereits viel erreicht, aber solange Diskriminierung und Verfolgung zur Lebensrealität von LSBTI gehören, haben wir das Ziel noch nicht erlangt. Daher setzen wir uns entschieden für die Rechte von LSBTI ein und fordern ein modernes Familienrecht für Regenbogenfamilien sowie mehr Selbstbestimmung für trans- und intergeschlechtliche Menschen. Es wird Zeit für die rechtliche Anerkennung: Die Welt ist bunt! 

Gyde Jensen, stellvertretende Fraktionsvorsitzende: Das Leben mit Menschen zu teilen, die wir lieben und für die wir Verantwortung übernehmen wollen – das macht doch Familie aus. Und deshalb machen wir als FDP-Bundestagsfraktion Politik für alle Familien. Eines unserer zentralen Vorhaben: das Familienrecht liberalisieren und endlich auch an die Lebenswirklichkeit von Regenbogenfamilien anpassen!

Konstantin Kuhle, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: Jeder CSD ist immer auch ein Anlass, sich darüber im Klaren zu sein, dass es nach wie vor Gewalt und Diskriminierung gegenüber der ganzen LGBTQ-Community gibt. Deshalb will die Ampel-Koalition Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität bei den besonderen Diskriminierungsverboten ergänzen. Zudem müssen wir dafür Sorge tragen, dass homo- und transfeindliche Gewalt als solche erkannt und auch als solche bestraft wird.

Dr. Marco Buschmann, Bundesjustizminister: Der CSD ist ein Tag, an dem wir Vielfalt feiern – und damit auch die Werte unserer Verfassung. Denn das Grundgesetz verspricht allen Menschen gleiche Freiheit und gleichen Schutz, egal wen sie lieben, egal welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlen. Eine moderne Rechtspolitik muss dieses Versprechen mit Leben füllen – und genau das haben wir vor. Wir wollen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen besser vor Diskriminierung und Anfeindung schützen. Außerdem werden wir ein Familienrecht schaffen, das der Vielfalt des Zusammenlebens Rechnung trägt. Doch nicht nur die Politik ist in der Pflicht: Alle sind aufgerufen, für die Rechte von LSBTI einzutreten!

Renata Alt, Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe: Auch international muss Deutschland sich energischer für die Rechte der LSBTI Gemeinschaft einsetzen. Derzeit drohen Lesben und Schwulen in elf Ländern Todesstrafen, ein unerträglicher Zustand. Deutschland muss daher mehr Druck ausüben und finanzielle Unterstützung wie die Entwicklungshilfe an Anti-Diskriminierungsmaßnahmen knüpfen. LSBTI Rechte sind Menschenrechte und sollten entschieden verteidigt werden, beispielsweise durch die Implementierung einer VN-Konvention zum Schutz von Menschenrechten in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität. Dabei gilt es auch vor unserer eigenen Haustür zu kehren. Dass LSBTI Rechte in einigen EU Mitgliedstaaten zunehmend eingeschränkt werden, muss wachrütteln.

Jürgen Lenders, Sprecher für LSBTI:Gemeinsam haben wir in den letzten Jahren schon viel für die queere Community erreicht. Die Ehe für alle ist eine große Erfolgsgeschichte. Doch auch weiterhin gibt es noch viel zu tun. Wir Freie Demokraten wollen, dass jeder Mensch frei von Herkunft, Geschlecht oder Religion die Freiheit hat, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten. Homo- und Transphobie müssen wir entschlossen bekämpfen. Die Einzigartigkeit macht uns Menschen aus. Ich möchte in einer weltoffenen, diversen Gesellschaft leben, in der sich Menschen stark fühlen und zu sich stehen, egal wen oder wie sie lieben.

Nicole Bauer, Sprecherin für Frauenpolitik und Diversity: „Vielfalt, Toleranz und Solidarität sind für mich wichtige Bestandteile unserer Gesellschaft. Ob Patchwork Familie, Regenbogenfamilie oder alleinerziehende Elternteile, was zählt, sind die Liebe und Verantwortung füreinander. Wir machen uns dafür stark, dass jeder Mensch seinen Lebensentwurf verwirklichen kann.“

Katrin Helling-Plahr, rechtspolitische Sprecherin: Noch immer sind Teile der queeren Community von der Blutspende ausgeschlossen. Dass insbesondere Männer, die mit Männern außerhalb einer festen Beziehung Sex haben, erst vier Monate nach einem Kontakt wieder Blut spenden dürfen, ist schlicht diskriminierend und sachlich nicht haltbar. Die Möglichkeit zur Spende sollte, unabhängig der sexuellen Orientierung, vom individuellen Risikoverhalten abhängig gemacht werden. Wir wollen, dass die Sonderregelung für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für Trans-Personen endlich fällt und nötigenfalls auch gesetzgeberisch tätig werden.

Woran wir bereits arbeiten:

  • Wir ersetzen das diskriminierende Transsexuellengesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz. Dieses wird u.a. ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote umfassen.
  • Wir reformieren das Abstammungsrecht durch die Einführung der Mitmutterschaft. Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, werden künftig beide rechtliche Mütter des Kindes sein. Die Rechte des biologischen Vaters verlieren wir dabei nicht aus dem Blick.
  • Wir lösen die Diskriminierung bei der Blutspende für homo- und bisexuelle Männer auf.
  • Wir nehmen geschlechtsspezifische und homosexuellenfeindliche Beweggründe in den Katalog der Strafzumessung des § 46 Abs. 2 StGB explizit auf.
  • Wir schaffen einen Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.
  • Wir verlängern die Antragsfrist nach dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen um weitere 5 Jahre.
  • Wir wollen das Grundgesetz um den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ergänzen.
  • Wir setzen uns für den Schutz der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt in der EU ein.

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