Dr. Marco Buschmann
Pressemitteilung

BUSCHMANN: Unsere Verfassungsbeschwerde ist ein Erfolg

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über Eilanträge gegen die Ausgangsbeschränkungen erklärt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Marco Buschmann:

„Das Bundesverfassungsgericht hat gestern nicht über die Verfassungsbeschwerde und den Eilantrag der 80 Abgeordneten der FDP-Fraktion entschieden. Das Gericht hat auch nicht entschieden, ob Ausgangssperren mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es hat sogar betont, dass die Verhältnismäßigkeit dieser Freiheitseinschränkung eingehender Prüfung im Hauptsacheverfahren bedürfe. Die entscheidenden Rechtsfragen hat es ausdrücklich offengelassen. Das Gericht hat nur die Folgen betrachtet, wenn es das Gesetz ohne genaue Prüfung bis zur Hauptsache aussetzt. Wie üblich war es sehr zurückhaltend, ein Parlamentsgesetz ohne abschließende Prüfung vorläufig außer Kraft zu setzen. Unsere Verfassungsbeschwerde bezieht sich neben den Ausgangssperren auch auf das Fehlen von Ausnahmen für Geimpfte und Genesene. Hierüber hat das Gericht gestern ausdrücklich gar nicht entschieden. Ich stelle aber fest: Der Druck aus Karlsruhe auf die Regierung wirkt hier bereits. In der letzten Woche noch wollten Regierung und Koalition nicht über Lockerungen für Geimpfte und Genesene sprechen. Heute schlagen sie selbst einen ersten Schritt vor. Ihr Vorschlag ist zu zaghaft und nicht konsequent, aber bringt mehr Freiheit für mehr Menschen. Das ist ein Erfolg unserer Verfassungsbeschwerde.“

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