Dr. Marco Buschmann
Pressemitteilung

BUSCHMANN-Gastbeitrag: Warum die Verlängerung der epidemischen Lage falsch ist

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Marco Buschmann schrieb für die „Welt“ (Montagsausgabe) und „Welt.de“ den folgenden Gastbeitrag:

Die Konferenz der deutschen Regierungschefs (MPK) hat den Bundestag gebeten, die sogenannte „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ zu verlängern. Dieser Gesundheitsnotstand erlaubt mitunter tiefe und zahlreiche Eingriffe in die Grundrechte und in die Gewaltenteilung. Er ist im Infektionsschutzgesetz geregelt und setzt voraus, dass eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht.

Nach jeweils drei Monaten läuft der Gesundheitsnotstand aus. Das wäre am 12. September der Fall. Die Große Koalition plant nun mehrheitlich einen Verlängerungsbeschluss bis zum 12. Dezember 2021. Dieser Plan ist schlecht. Denn eine Verlängerung wäre falsch. Dafür gibt es viele Gründe, drei davon haben besonderes Gewicht.

Erstens: Die wesentliche Begründung für den Gesundheitsnotstand war die reale Gefahr einer Überlastung des öffentlichen Gesundheitssystems. Das bedeutet, dass die Intensivstationen so viele Patienten aufnehmen müssten, dass Entscheidungen nötig werden, wessen Leben sie retten und wen sie sterben lassen müssen beziehungsweise, dass lebenswichtige Behandlungen nicht mehr durchgeführt werden können. Von diesem Zustand sind wir weit entfernt. Anfang Mai hatten wir noch über 5000 Corona-Patienten auf den Intensivstationen. Derzeit sind es 700 bis 800 Menschen.

Natürlich kann die Zahl der Infektionen schnell steigen. Aber es ist unwahrscheinlich, dass dies heute in gleicher Weise zu mehr Fällen führt, die auf der Intensivstation behandelt werden müssen, wie im Frühjahr oder im vergangenen Herbst. Denn die Risikogruppen, bei denen relativ häufig eine Behandlung im Krankenhaus nötig war, sind mittlerweile stark durchgeimpft, und die Impfung schützt auch bei der Delta-Variante vor einem schweren Krankheitsverlauf.

Die Zahl der ungeimpften Personen ist zwar noch relativ hoch. Aber es handelt sich größtenteils um Gruppen, bei denen ein Verlauf, der auf die Intensivstation führt, viel seltener ist. Wenn aber die Begründung für den Gesundheitsnotstand entfällt, dann muss auch der Gesundheitsnotstand entfallen.

Zweitens: Der Gesundheitsnotstand entmachtet das Parlament zugunsten der Bundesregierung. Denn diese darf aus eigener Macht heraus Dinge regeln, für die sie ansonsten ein Parlamentsgesetz benötigen würde. So darf sie recht umfassend von Gesetzen, die der Bundestag verabschiedet hat, Abweichungen festlegen, wenn sie meint, dass die zur Gewährleistung der Gesundheitsversorgung oder der Versorgung mit Arzneimitteln notwendig sind.

Das ist mehr als eine Organisationsfrage. Denn das Parlament diskutiert öffentlich. Bürgerinnen und Bürger, Verbände, NGOs und Experten wenden sich an ihre Abgeordneten. In der Plenardebatte können gesundheitliche, soziale, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte beleuchtet und gegeneinander abgewogen werden.

Die Entscheidungen dort überzeugen vielleicht auch nicht alle. Aber sie besitzen eine rechtlich und tatsächlich höhere Legitimation und sie besitzen eine höhere Qualität. Wer das bislang für keine Rechtstheorie hielt, wurde etwa durch die peinliche Fehlentscheidung zur Osterruhe eines Besseren belehrt.

Denn im Gegensatz zum Parlament entscheidet die Regierung hinter verschlossenen Türen. Ihre Entscheidungslogik ist das Ressortprinzip mit teils fachlichen Scheuklappen, nicht die umfassende Abwägung. Auf wessen Rat die Regierung hört, ist häufig unklar. Welche Modelle und Anknüpfungstatsachen die Entscheidungen beeinflussen, auch.

Das führt selbst dort zu Misstrauen, wo vielleicht gar keines angebracht wäre. Daher sollten wir so schnell wie möglich zu dem Zustand zurückkehren, den die Verfassung als Normalzustand vorsieht: Die wesentlichen Entscheidungen gehören ins Parlament.

Drittens: Der Gesundheitsnotstand zementiert schlechte Gesetzgebungstechnik zulasten der Grundrechte. Denn die Große Koalition hat den Gesundheitsnotstand zur Voraussetzung für ein fast unüberschaubares Bündel unterschiedlichster Maßnahmen gemacht. Sie reichen von Finanzierungsinstrumenten im Gesundheitssystem bis hin zu harten Einschränkungen der Grundrechte, die Menschen an den Rand ihrer Existenz und darüber hinaus drängen.

Diese Maßnahmen unterscheiden sich qualitativ radikal voneinander, und die Voraussetzungen, unter denen sie Sinn machen, naturgemäß ebenso. Eine zusätzliche Finanzierung für Krankenhäuser macht unter Umständen auch dann noch Sinn, wenn sich tiefe Grundrechtseingriffe mit dem Potenzial zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz schon lange nicht mehr begründen lassen.

Doch der Gesundheitsnotstand führt dazu, dass diese Dinge gewissermaßen verknotet sind. Hält man an diesem gordischen Knoten fest, führt das zu absurden Ergebnissen: Will man die weitere Finanzierung der Krankenhäuser sicherstellen, dann muss man potenziell auch einen Teil der Eingriffsvoraussetzungen für tiefe Grundrechtseingriffe bejahen.

Das ist keine Haarspalterei, sondern von rechtspraktischer Bedeutung. Denn das Bundesverfassungsgericht verweist im Rahmen von Grundrechtsprüfungen regelmäßig darauf, dass der Bundestag den Gesundheitsnotstand durch Beschluss ausgerufen oder verlängert habe.

Wir müssen daher diese „Alles-oder-nichts“-Mechanik beenden. Wir müssen diesen gordischen Knoten zerschlagen. An die Stelle des Gesundheitsnotstands müssen differenzierte Rechtssätze treten, die Finanzierungsfragen nach Finanzierungslogik und Grundrechte nach Grundrechtslogik behandeln. Die Verlängerung des Gesundheitsnotstands vertagt nur diese zwingend notwendige Gesetzgebungsarbeit, die sowieso kommen muss, wenn wir irgendwann wieder geordnet in den Normalzustand zurückkehren wollen.

Seit bald 17 Monaten befindet sich unser Land nun schon im Gesundheitsnotstand. Die Gründe, ihn zu beenden, wiegen jedes Gegenargument auf. Ein solcher Zustand muss ein Ende finden. Schon die Römische Republik der Antike kannte staatsrechtliche Ausnahmezustände, die allerdings auf sechs Monate begrenzt waren.

Denn was die Römer mehr als alles andere auf der Welt fürchteten, war der Verlust ihrer Freiheit und der Republik. Ein wenig mehr Sorge um Freiheit und Rechtsstaat würde auch dem deutschen Parlament als Ganzem gut zu Gesicht stehen.

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