Dr. Marco Buschmann
Pressemitteilung

BUSCHMANN: Berliner Mietendeckel ist verfassungsrechtlich, politisch und sozial gescheitert

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel erklärt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Marco Buschmann:

„Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht unserer abstrakten Normenkontrollklage gegen den Berliner Mietendeckel stattgegeben. Karlsruhe macht klar: Der Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Der Landesgesetzgeber ist eindeutig nicht befugt, die Mietpreise per Landesgesetz zu regulieren. Damit ist der Berliner Mietendeckel verfassungsrechtlich und politisch gescheitert. Der Mietendeckel war auch nie sozial, denn profitiert haben gerade nicht Personen mit geringem Einkommen. Zehntausende Mieter werden für diese Scheinlösung nun teuer bezahlen müssen, weil sie in gutem Glauben auf die Versprechen des Berliner Senats vertraut haben. Das verfassungswidrige Instrument hat nachweislich nicht zu mehr bezahlbarem Wohnraum geführt. In Berlin werden Neubauprojekte verschoben, Sanierungen eingespart und die Schlangen bei den Wohnungsbesichtigungen werden länger statt kürzer. Das zeigt: Steigende Mieten und fehlender Wohnraum lassen sich nicht wegregulieren. Wir brauchen stattdessen Rahmenbedingungen, um mehr, schneller und günstiger Wohnungen zu bauen.“

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