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BUSCHMANN: Bedürfnis nach Orientierung und Information Rechnung tragen

 

Der Bundestag debattierte über die Abschaffung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch. Dazu brachte der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann einen Gesetzentwurf ein.

Ärztlicher Aufklärung

Der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann machte klar, dass die Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches eine Antwort auf die Lebenswirklichkeit vieler Frauen sei, die einen Abbruch ihrer Schwangerschaft in Erwägung ziehen. „Da stellen sich sehr schwierige Fragen und es gibt im Regelfall ein großes Bedürfnis nach Orientierung, nach Information“, sagte Buschmann. Dieses Bedürfnis führe in sehr vielen Fällen ins Internet, weil dort Anonymität und Privatsphäre herrschen. Als „Anachronismus“ und „Ungerechtigkeit“ bezeichnete Buschmann den Umstand, dass es „jedem Verschwörungstheoretiker, jeder ‚Fake-News-Schleuder‘“ erlaubt sei, „jeden Unsinn über Schwangerschaftsabbrüche zu verbreiten. Aber qualifizierten Ärztinnen und Ärzten als Hüter der Wissenschaft, der Fakten, der Sachlichkeit und der Aufklärung, denen verbieten wir, sachliche Informationen bereitzustellen“. Deshalb schaffe man diesen Paragraphen ab.

Buschmann trat zudem der Sorge entgegen, dass mit diesem Schritt eine Beeinträchtigung des Lebensschutzkonzeptes einhergehen würde. „Es ist eine juristische, eine politische und eine historische Wahrheit, dass Paragraf 218 des Strafgesetzbuches und Paragraf 219a nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben. Das ist keine Beeinträchtigung des Lebensschutzkonzeptes. Ich bitte, diese Wahrheit zu akzeptieren“, appellierte er. Auch sei die Gefahr abstoßender und irreführender Werbung nicht gegeben. Das verbiete die Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte. Außerdem ändere man das Heilmittelwerbegesetz. In einer aufgeklärten Gesellschaft sei es eine Selbstverständigkeit, dass man sich informieren könne.

Zum Schluss seiner Rede ging Buschmann noch auf die Rehabilitierungslösung ein. So sei das zwar ein Eingriff in die Gewaltenteilung, aber man wolle verurteilte Ärztinnen und Ärzte nicht auf den Gnadenweg beim Bundespräsident zwingen. „Sie sollten nicht um Gnade bitten müssen, sondern wir sollten das Problem aus der Welt schaffen. Wir hätten es schon im letzten Bundestag tun können. Der Gesetzgeber hätte schon handeln können. Die Kraft, die die alte Koalition nicht hatte, hat jetzt die Fortschrittskoalition“, so Buschmann abschließend.

Die gesamte Rede finden Sie hier:

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