Artikel

Abschaffung des § 219a StGB beschlossen

 

Der Deutsche Bundestag hat am 24. Juni 2022 die ersatzlose Abschaffung des Paragrafen 219a StGB beschlossen.

Ärztlicher Aufklärung

FDP-Fraktionschef Christian Dürr betonte in einem gemeinsamen Statement mit den Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen, dass es sich um eine sehr wichtige Entscheidung des Deutschen Bundestages gehandelt habe. Als Gesetzgeber sei der Deutsche Bundestag gerade bei medizinethischen Fragen in der Pflicht, sie angemessen zu debattieren und dann auch zu entscheiden. „Beim Thema 219a gab es in der Vergangenheit schon eine Mehrheit im Deutschen Bundestag. Aber es gab keine entsprechende Koalition, die die Kraft hatte, dies durchzusetzen. Diese Koalition gibt es jetzt“, bilanzierte Dürr und betonte weiter: „Ungewollt schwangere Frauen sind immer in einer Notsituation, und in Notsituationen ist nichts wichtiger als gute und hochwertige qualitative Information“. Diese könne man nicht denjenigen überlassen, die nicht qualifiziert dafür sind oder möglicherweise sogar eine politische Agenda verfolgen, auch im Internet. „Deswegen ist die Streichung des 219a ein sehr wichtiges Signal an die Frauen in Deutschland und natürlich auch an die Ärzteschaft, die damit jetzt Rechtssicherheit in der Sache hat“, so Dürr. Auch betonte er, dass der Lebensschutz als Auftrag des Grundgesetzes natürlich weiterhin gewährleistet werde. „Wir stehen für Lebensschutz, aber wir stehen insbesondere hinter dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen“, erklärte Dürr.

DÜRR: Müssen uns der gesellschaftlichen Realität stellen

Bundesjustizminister Marco Buschmann hob hervor, dass „die Zeit des Misstrauens in Frauen und des Misstrauens in Ärztinnen und Ärzte zu Ende“ gehe. „Wir leben in der digitalen Moderne. Wenn Frauen, die den Abbruch ihrer Schwangerschaft erwägen, sich zu Methoden und möglichen Risiken informieren wollen, werden viele zuerst im Internet nach solchen Informationen suchen. Das Internet bietet in dieser schwierigen Lebenssituation ein Stück Privatheit. Nicht jede Frau möchte sich in dieser Situation sofort einem fremden Menschen anvertrauen müssen“, so Buschmann. Mit der Abschaffung des Paragrafen 219a zeige man deutlich, dass man den Frauen in Deutschland zutraue, verantwortungsvoll zu entscheiden. „Die Streichung des § 219a ist deshalb auch eine Frage des Menschenbildes, eine Frage des Vertrauens in die Freiheitsfähigkeit des Menschen“, erklärte Buschmann zur Entscheidung des Bundestages.

Mit unserem Newsletter bleiben Sie informiert