Christian Lindner
Pressemitteilung

LINDNER-Gastbeitrag: Wir haben keine Zeit zu verlieren

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Lindner schrieb für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Mittwochsausgabe) den folgenden Gastbeitrag:

Die Digitalisierung darf an den Schülern nicht Vorbeigehen. Sie werden morgen in Jobs arbeiten, die es heute noch nicht gibt. Deshalb müssen sie optimal darauf vorbereitet werden. Es geht nicht nur um technische Kenntnisse, sondern auch um einen kritischen Umgang mit den neuen Möglichkeiten und digitalisierte, individualisierte Didaktik für herkömmliche Lerninhalte. Der Nachholbedarf ist immens: Während in Estland ab 2019 mit digitalen Schulbüchern gelehrt wird, leben wir noch in der Kreidezeit. Von Lehrstühlen für digitale Didaktik über notwendige Weiterbildungen der Lehrkräfte bis zu den Basics von W-Lan, Tablets und Kabeln fehlt uns zu viel.

Die große Koalition hat immerhin einen Digitalpakt für die Schulen angekündigt. Dafür muss das Grundgesetz geändert werden. Die Oppositionsfraktionen von FDP und Grünen haben in den Verhandlungen erreicht, dass der Bund den Ländern nicht nur Finanzhilfen für die Hardware zur Verfügung stellen könnte, sondern auch für Personal und Fortbildungsmaßnahmen. Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens sollen im Grundgesetz künftig erwähnt werden – eine Zäsur. Denn dies bedeutet, dass der Bund die Entwicklung und Durchsetzung von Qualitäts- und Bildungsstandards an seine Finanzhilfen knüpfen könnte. Die Bundesmittel können in gleichbleibender Höhe gezahlt werden, auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind aber ausdrücklich ihre Befristung sowie die Zusätzlichkeit gegenüber den Landesausgaben festgehalten. Diese vom Deutschen Bundestag bereits beschlossene Änderung des Grundgesetzes ist eine sinnvolle Weiterentwicklung des Bildungsföderalismus.

Inzwischen haben die Länder Bedenken angemeldet. Zum einen werden die Bedingungen der Finanzhilfen kritisiert, zum anderen werden aber ganz grundsätzliche Bedenken gegen eine Reform des Bildungsföderalismus vorgetragen. Gewarnt wird vor einer „Einheitsschulpolitik aus Berlin“ und einem „Anschlag auf die Kultushoheit und die Eigenstaatlichkeit der Länder“.

Die Bundesstaatlichkeit bildet einen der Grundpfeiler unserer Verfassungsordnung. Föderalismus garantiert Einheit in Vielfalt, Subsidiarität und Gewaltenteilung. Er erlaubt regionale Differenzierung und problemnahe Lösungen. Tatsächlich kann man sich in Deutschland an vielen Stellen mehr föderale Gestaltungsmöglichkeiten vorstellen, zum Beispiel beim Wettbewerb um effiziente Staatstätigkeit und regional differenzierte Steuerquoten durch ein Hebesatzrecht bei der Einkommensteuer oder Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer. Ausgerechnet aber die alleinige Länderhoheit in der Bildung zum Kernanliegen zu erklären ist aus der Zeit gefallen.

Erstens belebt der Wettbewerb das Geschäft. Es ist aber nicht der Wettbewerb zwischen Ministerialbürokratien, der die Qualität der Bildung stärkt, sondern der zwischen einzelnen Schulen und Hochschulen. Auch der internationale Vergleich hat gezeigt, dass die Ergebnisse von Schulen und Hochschulen dort besser sind, wo es autonome Gestaltungsspielräume für die einzelne Einrichtung gibt, aber möglichst einheitliche Zielvorgaben. In Deutschland haben die Bildungseinrichtungen wenig Autonomie, dafür mangelt es an bundesweit einheitlichen Qualitäts- und Zielvorgaben. Umgekehrt wäre es besser. Der Schulwechsel der Kinder darf nicht länger ein Risiko sein. Auch die Abiturnoten müssen aus Gründen der Fairness vergleichbar sein.

Zweitens wendet Deutschland im Vergleich der entwickelten Wirtschaftsnationen beklagenswert geringe Mittel für die Zukunftsaufgabe Bildung auf. Dies mag damit Zusammenhängen, dass diese den im Vergleich finanziell schwächeren Gliedern des Gemeinwesens zugeordnet ist – Ländern und Kommunen. Eine mindestens teilweise gesamtstaatliche Finanzierungsverantwortung könnte dieses Defizit reduzieren.

Drittens ist es ein Irrtum, dass Kooperation zwischen Bund und Ländern sowie Finanzhilfen aus ordnungspolitischen Gründen zwingend abzulehnen wären. Überall dort, wo eine Aufgabe gemeinsam oder auf der übergeordneten Ebene effizienter erledigt werden kann, legen schon die ‚economies of scale‘ gemeinsame Politik nahe. Die Digitalisierung des Bildungswesens wäre ein solches Beispiel. Angesichts der gestiegenen Mobilität der Menschen sind die Kosten einer reinen Länderhoheit mit ihren Reibungsverlusten ebenfalls signifikant. Und da sich Erfolge in der Bildung nur langfristig und nur in der gesamten Volkswirtschaft positiv auswirken, gibt es auch keinen direkten finanziellen Anreiz für den Haushaltsgesetzgeber eines Landes, diesem Feld Priorität einzuräumen.

In diesen Fragen war Deutschland im Übrigen schon einmal weiter. Denn bis 2006 gab es im Grundgesetz die Möglichkeiten gemeinsamer Bildungsplanung von Bund und Ländern sowie die Möglichkeit von Rahmengesetzen. Danach wurden die Kooperationsmöglichkeiten im Bundesstaat in der heute gültigen Form eingeschränkt – ironischerweise hat die Schweiz zur gleichen Zeit die Zusammenarbeit zwischen ihren Kantonen intensiviert. Wer einen Anschlag auf die föderale Ordnung der Bundesrepublik beklagt, kann die zuvor bestehende Rechtslage und Staatspraxis nicht kennen.

Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Grundgesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Freien Demokraten hätten sich mehr gewünscht. Das müssen die Länder wissen. Es war ein Wunsch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass die Bundesmittel nur zusätzlich zu mindestens 50 Prozent Eigenmitteln der Länder bereitgestellt werden. Hier sehen wir die Union in der Verantwortung, innerhalb der eigenen Parteienfamilie eine Einigung zu erzielen. Oder die eigene Position im Zuge eines Vermittlungsverfahrens zu überdenken. Einer Verwässerung der beschlossenen Reform in Qualitätsfragen würden die Freien Demokraten aber nicht zustimmen. Der Beschluss des Bundestages war bereits ein Kompromiss.

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