Dr. Marco Buschmann
Pressemitteilung

BUSCHMANN-Interview: Ausländerrecht folgt einer Logik, die kaum noch jemand versteht

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Marco Buschmann gab der „Welt“ (Freitagsausgabe) und „Welt Online“ das folgende Interview. Die Fragen stellte Thorsten Jungholt:

Frage: Die FDP wirbt für sich als Rechtsstaatspartei. Werden Sie diesem Anspruch noch gerecht, Herr Buschmann?

Buschmann: Selbstverständlich. Der Rechtsstaat schuldet auch Erfolg. Joachim Stamp hat eine Person abschieben wollen, die seit vielen Jahren als Gefährder eingestuft ist und dauerhaft überwacht werden muss. Das hat er im Rahmen eines Verfahrens getan, das auch Verwaltungsrechtsexperten mit langjähriger Erfahrung im Ausländerrecht für rechtmäßig halten. Das ist ihm nicht vorzuwerfen.

Frage: Welchen Experten meinen Sie da?

Buschmann: Etwa Klaus Dienelt, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt und seit 25 Jahren im Ausländer- und Asylrecht tätig.

Frage: Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht das anders. Es hat die Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten Sami A. nach Tunesien letztinstanzlich als „offensichtlich rechtswidrig“ bewertet. Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts sieht gar Demokratie, Rechtsstaat und Gewaltenteilung gefährdet.

Buschmann: Wir müssen im Rechtsstaat Gerichtsentscheidungen auch dann akzeptieren, wenn wir sie inhaltlich für falsch halten. Ich persönlich habe es mir zum Prinzip gemacht, keine Gerichtsschelte zu betreiben.

Frage: Verstehen Sie als promovierter Jurist denn die Argumentation der Richter?

Buschmann: Die Argumentation der Richter ist eine mögliche Rechtsauffassung. Es ist aber nicht die einzig mögliche. Dennoch müssen wir jetzt mit der Lage umgehen. Das heißt, dass wir von Tunesien die diplomatische Zusicherung brauchen, dass dort nicht gefoltert wird, also kein Abschiebungshindernis vorliegt – so wünscht es sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Sobald diese Note vorliegt, kann ein Abänderungsantrag beim Verwaltungsgericht gestellt werden, dann würde die Lage geklärt. Ich fordere also Herrn Seehofer und Herrn Maas auf, endlich tätig zu werden. Weder die Stadt Bochum noch das Flüchtlingsministerium in Düsseldorf dürfen und können Außenpolitik betreiben. Seit Wochen und Monaten drängen die Behörden in Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung, aktiv zu werden. Jetzt ist höchste Eile geboten.

Frage: Die Opposition aus SPD und Grünen im Nordrhein-Westfalen verlangt, dass Herr Stamp Verantwortung übernimmt und zurücktritt. Angemessen?

Buschmann: Nein, das ist völlig überzogen. Ich sehe keinen Grund dafür.

Frage: Die FDP-Bundestagfraktion steht geschlossen hinter Herrn Stamp?

Buschmann: Natürlich.

Frage: Ihr Parteivize Wolfgang Kubicki warnt seit Wochen vor einer Missachtung des Rechtsstaats wie „in Erdogan- oder Putin-Land“. Steht er auch hinter Herrn Stamp?

Buschmann: Wolfgang Kubicki hat am Mittwoch die Untätigkeit der Bundesregierung, eine diplomatische Note zu besorgen, einen Skandal genannt. Da hat er recht. Diese Note ist der Schlüssel, die Situation zur Zufriedenheit aller zu bereinigen. Es gibt doch niemanden, der der Meinung ist, dass Sami A. dauerhaft nach Deutschland gehört. Es geht allein um die Frage, ob ein Abschiebehindernis vorliegt – also ob in Tunesien gefoltert wird. Das Auswärtige Amt, geführt von einem SPD-Minister, sagt selbst, dass diese Gefahr nicht besteht. Tunesien ist eine parlamentarische Demokratie, die dem internationalen Anti-Folter-Abkommen beigetreten ist.

Frage: Jedes lokale Verwaltungsgericht kann die Lage in Tunesien also anders einschätzen als die Bundesregierung. Wäre eine verbindliche Festlegung der Menschenrechtslage in Tunesien und anderswo per Rechtsverordnung nicht angezeigt?

Buschmann: Dieser Fall ist eines von vielen Beispielen dafür, dass unser Ausländer- und Migrationsrecht über Jahrzehnte unsystematisch gewuchert ist. Die Folge: Die Rechtsmaterie folgt einer teils sehr eigenwilligen Logik, die kaum noch jemand versteht. Das kann man nicht den Richtern vorwerfen, denn Recht zu setzen ist Aufgabe der Politik. Deshalb halte ich es für entscheidend, dass wir möglichst schnell zu einem umfassenden Einwanderungsgesetzbuch kommen. Darin ist vor allem zwischen humanitärer Migration und der Fachkräftezuwanderung in den Arbeitsmarkt zu unterscheiden. Aber auch das Aufenthalts-, Ausländer- und Abschiebungsrecht sind zu überarbeiten. Wir brauchen ein Recht aus einem Guss. Dazu gehört natürlich auch, dass es eine verbindliche und transparente Einschätzung gibt, wo etwa Foltergefahr droht und wo nicht. Das Auswärtige Amt hat mit seinem diplomatischen Apparat und dem Zugang zu Geheimdiensteinschätzungen da eine ganz andere Expertise als Verwaltungsrichter mit ihrer begrenzten Quellenlage.

Frage: Während Deutschland islamistische Gefährder oft nicht loswird, beklagen Arbeitgeberverbände, dass zu viele abgelehnte Asylbewerber abgeschoben werden, die sich beruflich integriert haben. Teilen Sie die Kritik?

Buschmann: Absolut. Es ist ein Kuriosum, dass Leute, die zunächst aus humanitären Gründen zu uns kommen, dann aber die Sprache erlernen, rechtstreu sind, eine Ausbildung machen und sich als nützlicher und produktiver Teil unserer Gesellschaft erweisen, gegen ihren Willen und auf Kosten des Steuerzahlers abgeschoben werden. Da muss der Spurwechsel aus dem Asyl- in ein Einwanderungsrecht möglich sein. Am besten wäre es, wenn man diese Entscheidung an ein objektives und transparentes Punktesystem nach Vorbild Kanadas knüpft. Umgekehrt muss aber auch gelten: Wer diese Kriterien nicht erfüllt und kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, muss unser Land wieder verlassen. Ich fürchte allerdings, dass die Regierung mit ihrem geplanten Fachkräftezuwanderungsgesetz weit hinter dem großen Wurf zurückbleibt, der eigentlich nötig wäre.

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