Ines H.

Wenn man als Firma die Erstattung des Quarantäne-Ausfalls beantragt, muss man jedes Mal den gültigen Tarifvertrag mitschicken. Da in Bayern nur der Postweg möglich ist, müssen wir den jedes Mal ausdrucken. Dieser wird benötigt um nachzuweisen, dass §616 abbedungen ist. Ansonsten gibt es keine Erstattung.

Ich würde fast vermuten, dass die dadurch entstehende Einsparung (weil die Erstattung nicht immer bezahlt werden muss) durch die zusätzlich entstehende Arbeit aufgefressen wird - und das zulasten der Betriebe.

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